Benutzung
Das Stadtarchiv ist als öffentliche Einrichtung allen Bürgerinnen und Bürgern für wissenschaftliche, rechtliche, heimatkundliche und schulische Zwecke oder zur Vorbereitung eines Vereins- oder Firmenjubiläums zugänglich.
Formale Voraussetzungen und Einzelheiten regeln die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung.
Eine telefonische oder schriftliche Anmeldung vor dem Besuch des Stadtarchivs ist nicht unbedingt erforderlich, erspart aber oft unnötige Wege und Kosten. Eine kurze Anfrage (telefonisch, email, Brief) mit Angaben zu Forschungsthema und Benutzungszweck erleichtert die Auswahl der in Frage kommenden Quellen. Auch kann vorab geklärt werden, welche anderen Einrichtungen relevante Unterlagen für Ihr Thema vorhalten.
Die Beratung und Einsichtnahme in Archivalien sowie die Benutzung der Freihandbibliothek im Benutzerraum sind kostenfrei. Aus konservatorischen Gründen können im Einzelfall Archivalien nicht im Original vorgelegt bzw. reproduziert werden. Die Anfertigung von Reproduktionen wird in Rechnung gestellt.
Findmittel: Ein großer Teil der Bestände ist durch Findbücher, Listen und eine Datenbank erschlossen.
Technische Ausstattung: Benutzer-PC, Mikroscanner, Dokumentenscanner.

