Hundesteuer wird fällig
Pressemitteilung vom 20.03.2008
Die Hundesteuer für das laufende Haushaltsjahr ist in der Woche vom 31. März bis 4. April zur Zahlung fällig. Möglich ist die Einzahlung in der Stadtkasse (Zi.Nr. 5) im Harmoniegebäude täglich zwischen 8 und 12 Uhr sowie zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 17:30 Uhr.
Bei Hundebesitzern, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag zum 1. April abgebucht. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, diesen beim Stadtsteueramt (Zi.Nr. 2 / Harmoniegebäude) anzumelden. Für die angemeldeten Hunde werden gemäß eines Stadtratsbeschlusses jetzt auch Hundemarken ausgegeben, die von den Hunden getragen werden müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht können bestraft oder mit Geldbuße belegt werden.

