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Neue Verkehrsregelung für die Eybstraße

Pressemitteilung vom 08.04.2009

Entgegen der gestrigen Pressemitteilung gilt für die Eybstraße ab sofort und bis zum nächsten Bauabschnitt am 24. April 2009 folgende Regelung:

Bei der Einmündung Adolf-Kolping-Straße bleibt die Eybstraße gesperrt, Anlieger sind frei bis zur Baustelle. Bei der Einmündung Münchner Straße ist die Einfahrt ab sofort wieder möglich. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben und die Eybstraße in diesem Bereich zur Sackgasse erklärt. Somit ist eine Ein- und Ausfahrt über die Münchener Straße möglich. Eine Zufahrt zu den Kundenparkplätzen der Firma Bullinger sowie zum Parkplatz des Hotel/Gasthof Kierferl ist damit jederzeit möglich.

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Bernhard Mahler

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher

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