Steuerfälligkeit bitte nicht vergessen!
Pressemitteilung vom 10.02.2009
Die Grund- und Gewerbesteuer für das 1. Rechnungsvierteljahr sind am 15. Februar 2009 zur Zahlung fällig. Die Stadtkasse bittet um rechtzeitige Zahlung. Bei Einzahlungen, die nach dem 20. Februar 2009 eingehen, müssen Säumniszuschläge, gegebenenfalls auch Mahn- und Einhebegebühren berechnet werden. Eventuelle Rückfragen beantwortet die zuständige Kassensachbearbeiterin Petra Schnell. Tel.: 08431 / 55-226. e-mail: petra.schnell@neuburg-donau.de.

