Steuerfälligkeit nicht vergessen!
Pressemitteilung vom 10.08.2009 | 15. August 2009
Die Grund- und Gewerbesteuer für das 3. Rechnungsvierteljahr sind am 15. August zur Zahlung fällig. Die Stadtkasse bittet um rechtzeitige Zahlung. Bei Einzahlungen, die nach dem 20. August eingehen, müssen Säumniszuschläge, gegebenenfalls auch Mahn- und Einhebegebühren berechnet werden. Eventuelle Rückfragen beantwortet die zuständige Kassensachbearbeiterin Petra Schnell. Tel.: 08431 / 55-226. e-mail: petra.schnell@neuburg-donau.de.

