Hundesteuer wird fällig
Pressemitteilung vom 22.03.2010
Das Steueramt der Stadt Neuburg weist darauf hin, dass zum 1. April die Hundesteuer für das Jahr 2010 fällig wird. Hundehalter können die zu entrichtende Steuer von Montag, 29. März bis Donnerstag 1. April zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtkasse im Harmoniegebäude einzahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Steuer zum 1. April abgebucht.
Aktuell beträgt die Abgabe für einen Hund 40 Euro. Für den zweiten Hund werden 70 Euro und für den dritten Hund 100 Euro erhoben. Kampfhunde schlagen mit 600 Euro Jahressteuer zu Buche.
Bei dieser Gelegenheit wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass eine Meldepflicht für alle über vier Monate alten Hund gilt. Für die angemeldeten Hunde werden Steuermarken ausgegeben, die dann vom Hund getragen werden müssen.
Für alle Fragen zum Thema Hundesteuer und Meldepflicht steht der zuständige Sachbearbeiter Helmut Schreiber gerne zur Verfügung – Tel.: 55-229 oder e-mail: helmut.schreiber@neuburg-donau.de

