Stadtadressbuch wird neu aufgelegt
Pressemitteilung vom 16.03.2010
Im Sommer 2010 wird das Stadtadressbuch Neuburg an der Donau, mit dessen Erstellung die Stadt die Novoprint VerlagsGmbH beauftragt hat, neu herausgegeben. Das Stadtadressbuch wird unterem anderem ein nach Alphabet und Straßen gegliedertes Einwohnerverzeichnis, einen Firmen- und Branchenteil, einen Behördenwegweiser sowie ein Verzeichnis von Vereinen und Verbänden enthalten.
Nach den Vorschriften des Bayer. Meldegesetzes ist die Stadt Neuburg an der Donau berechtigt, dem Verlag den Namen, den akademischen Grad und die Anschrift aller Einwohner über 18 Jahre zur Veröffentlichung im Adressbuch mitzuteilen. Die Daten werden jedoch nicht übermittelt, wenn der/die Betroffene der Eintragung widerspricht oder eine Auskunftssperre besteht. Der Widerspruch muss bis spätestens 16. April schriftlich bei der Stadt Neuburg an der Donau, Hauptamt, Karlsplatz A 12, 86633 Neuburg an der Donau oder während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt zur Niederschrift eingereicht werden. Falls im Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau bereits eine allgemeine Auskunftssperre oder ein entsprechender Widerruf eingetragen ist, ist ein neuer Antrag nicht erforderlich.
Firmen, Handwerks-, Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe oder freiberuflich Tätige, die nicht im Branchenverzeichnis erscheinen wollen, werden gebeten, dies ebenfalls schriftlich bis spätestens 16. April dem Hauptamt der Stadt Neuburg an der Donau mitteilen. Der Grundeintrag (Name, ggf. Branche, Anschrift) im Branchenteil ist kostenlos.
Für Rückfragen steht Bernhard Mahler bei der Stadt Neuburg an der Donau gerne zur Verfügung.

