Überschwemmungsschäden werden erfasst
Pressemitteilung vom 11.06.2010 | Betroffene Bürger können sich bis 30. Juni melden
Nach der folgenreichen Überschwemmung in der Nacht auf vergangenen Montag arbeitet die Stadt Neuburg mit Nachdruck an einer schnellen Schadensregulierung. Dazu wurde jetzt ein Schreiben samt Formblatt an die betroffenen Anwohner geschickt, die sich bereits gemeldet haben. Darüber hinaus werden alle Betroffenen aufgefordert, ihre Schäden schnellstmöglich bei der Stadt Neuburg anzuzeigen.
Um die entstandenen Schäden prüfen zu können, ist es unerlässlich, eine sog. Schadensaufstellung samt Fotos und Kaufbelegen bei der Stadt Neuburg einzureichen. Die Unterlagen werden bis einschließlich Mittwoch, 30. Juni, im Rathaus (2. Stock / Zimmer 20) entgegengenommen.
Das Rechtsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass nur dann Schadensersatz geleistet wird, wenn Oberflächenwasser in das Haus eingedrungen ist. Rührt der Wasserschaden z.B. von eindringendem Grundwasser durch einen undichten Kellerboden, ist der Hausbesitzer selbst verantwortlich.
Darüber hinaus werden die Geschädigten gebeten zu prüfen, ob eine Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Derartige Versicherungen übernehmen im Leistungsfall in der Regel die Neuwerte der entstandenen Schäden. Eine eventuelle Leistung aus der kommunalen Haftpflichtversicherung der Stadt würde nur den Zeitwert, sprich den aktuellen Wert der Schäden tragen.
Für fachliche Rückfragen steht Thomas Stemmer vom Amt für Entwässerung und Hochwasser gerne zur Verfügung – Tel.: 55-378. Fragen bezüglich der versicherungstechnischen Abwicklung beantwortet Karin Seitle unter Tel.: 55-213.

