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Wahlbenachrichtigungskarten wurden zugestellt

Pressemitteilung vom 14.06.2010 | Volksentscheid zum Nichtraucherschutz am 04. Juli 2010 – Wahllokal oder Briefwahl

Für den am 04. Juli stattfindenden Volksentscheid zum Nichtraucherschutz sind nach aktuellem Stand genau 20.591 Neuburgerinnen und Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg hat in den vergangenen zwei Wochen die sogenannten Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Wer bis heute noch keine Karte erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen.

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Neuburg (Bayern) seine (Haupt-)wohnung hat oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Der städtische Wahlsachbearbeiter Michael Sedlak empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungskarten bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren. Denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.

Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 4. Juli von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können und deshalb durch Briefwahl ihre Stimme abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Der kann schriftlich, per e-mail, online (www.neuburg-donau.de/wahlschein) oder persönlich - nicht telefonisch - beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite der Karte gedruckte Antrag verwendbar. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten - die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Zwar können am Wahltag auch diejenigen wählen, die ihre Karte verloren oder vergessen haben, aber mit ihr geht die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal einfacher und schneller. Außerdem muss bei der Abstimmung ein Personalausweis oder ein anderer, mit einem Lichtbild versehener, amtlicher Ausweis vorgelegt werden.

Fragen zum Thema beantwortet das Team des Wahlamtes:

Stadt Neuburg an der Donau
Wahlamt – Herr Michael Sedlak
Amalienstr. A 54
86633 Neuburg an der Donau
Tel.: 08431 / 55-332
e-mail: michael.sedlak@neuburg-donau.de

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Bernhard Mahler

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Pressesprecher

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