Freiwilliger Wehrdienst
Pressemitteilung vom 01.08.2011 | Einwohnermeldeamt übermittelt im Oktober Daten
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt das Einwohnermeldeamt der Stadt Neuburg im Oktober 2011 Personendaten (Namen und Anschrift) mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und muss nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Stadt Neuburg an der Donau, Einwohnermeldeamt, Harmoniegebäude, Zi. Nr. 10, Amalienstr. 54, 86633 Neuburg an der Donau) eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2011 widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.

