Sondernutzungen von öffentlichem Verkehrsgrund und Plakatierungen müssen genehmigt werden
Pressemitteilung vom 12.04.2011
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Neuburg darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Neuburg an der Donau bei Beanspruchung von öffentlichem Verkehrsgrund (Straße oder Gehweg) - z.B. für die Aufstellung eines Containers, Gerüstes, Baukranes oder bei Bauarbeiten - eine Genehmigung erforderlich ist.
Entsprechende Anträge gibt es beim Ordnungsamt der Stadt Neuburg an der Donau. Diese sind mindestens eine Woche vor Beginn bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Gebühren richten sich nach der Dauer der Maßnahme und der beanspruchten Fläche. Auch hier führt eine Nichtbeachtung zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Zudem muss für jede Plakatierung im Stadtgebiet eine Erlaubnis beantragt werden. Ohne Genehmigung angebrachte Plakate werden umgehend entfernt und dienen als Grundlage für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Fragen zum Thema beantwortet Angelika Burghart unter Tel.: 08431 / 55-321 bzw. angelika.burghart@neuburg-donau.de.

