Steuerfälligkeit bitte nicht vergessen!
Pressemitteilung vom 08.08.2011
Die Grund- und Gewerbesteuer für das 3. Rechnungsvierteljahr sind am 15. August zur Zahlung fällig. Die Stadtkasse bittet um rechtzeitige Zahlung. Bei Einzahlungen, die nach dem 20. August eingehen, müssen Säumniszuschläge, gegebenenfalls auch Mahn- und Einhebegebühren berechnet werden.
Eventuelle Rückfragen beantworten Julia Klier und Roland Crusius:
Tel.: 08431 55-255 oder 08431 55-225
E-Mail: julia.klier@neuburg-donau.de

