Fischereischeine
Wichtige Informationen zu Fischereischeine
Fischereischein auf Lebenszeit und 5-Jahresschein
- Können frühestens ab dem 14. Geburtstag ausgestellt werden.
- Seine Gültigkeit richtet sich nach der entrichteten Fischereiabgabe, entweder auf Lebenszeit oder für 5 Jahre.
- Voraussetzungen für die Erteilung eines bayerischen Fischereischeins:
- Nachweis der bayerischen staatlichen Fischerprüfung
oder:
-
Nachweis einer gleichgestellten innerdeutschen Fischerprüfung
-
Nachweis einer Abschluss- oder Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Fischwirt oder bei Auszubildenden zum Fischwirt, Nachweis, dass an der Zwischenprüfung teilgenommen wurde
-
Nachweis eines Berufsfischers, dass er in der Zeit vom 1. Januar 1971 bis 31. August 1986 ohne weiteren Nachweis mindestens einen Fischereischein erhalten hat
-
Nachweis, dass unter Befreiung von der landesgesetzlichen Pflicht zur Ablegung einer Fischerprüfung ein Fischereischein erteilt wurde
-
bei Spätaussiedlern und Flüchtlingen, Vorlage eines Vertriebenenausweises oder Nachweis der Eigenschaft als Spätaussiedler und Vorlage eines anerkannten Befähigungsnachweises
-
Volljährige Personen mit einer geistigen Behinderung
-
von mind. 80 %
-
von mind. 50 % und dem Nachweis für den Besuch einer Sonderschule für geistig Behinderte bzw. einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung.
-
jeweils unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und einer fachärztlichen Bescheinigung
Jugendfischereischein
- Können frühestens ab dem 10. Geburtstag ausgestellt werden.
- Sie gelten vom Ausstellungsdatum bis zum Tage vor dem 18. Geburtstag.
- Der Fischfang ist immer nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeines erlaubt.
Jahresfischereischein
- Können nur für volljährige Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ausgestellt werden.
- Die Person muss im Herkunftsland die Befugnis zur Fischereiausübung haben.
- Seine Gültigkeit beschränkt sich auf längstens 3 vom Antragsteller zu bestimmende Monate.
Gebühren und Fischereiabgabe
- Gebühren
- Fischereischein auf Lebenszeit 35,00 €
- Verlängerung (5-Jahresschein) 5,00 €
- Jugendschein 5,00 €
- Jahresschein 7,50 €
- Fischereiabgabe
- Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung
Lebensalter Abgabe (€) Lebensalter Abgabe (€)
14 - 22: 300,00
23 - 27: 288,00
28 - 32: 256,00
33 - 37: 224,00
38 - 42: 192,00
43 - 47: 160,00
48 - 52: 128,00
53 - 57: 96,00
58 - 62: 64,00
63 - 67: 32,00
68 - ... frei
- 5-Jahresschein 40,00 €
- Jugendschein 2,50 € für jedes Jahr der Geltungsdauer, max. 10,-- €
- Jahresschein 15,00 €
Ermäßigung der Fischereiabgabe um 50 % für:
- Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung (nur bei 5-Jahresscheinen)
- Auszubildende zum Fischwirt nach Vorlage des Lehrvertrags (nur bei 5-Jahresscheinen)
- geistig Behinderte

