Passwesen / Passamt
Hier finden Sie Informationen vom Passamt rund um die Beantragung von Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass
Öffnungszeiten Passamt
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
8 Uhr – 12 Uhr
Mittwoch:
7:30 Uhr – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Was benötige ich für einen
Personalausweis:
Seit dem 1. November 2010 ersetzt der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis. Es besteht jedoch keine Umtauschpflicht! Personalausweise, die vor dem 1. November 2010 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Erstbeantragung eines Personalausweises ist ab 1.11.2010 kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie unter
| Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 6 Jahre) |
22,80 € |
| Antragsstellung ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre) |
28,80 € |
Sämtliche Gebühren sind im voraus zu entrichten
Weitere Gebührenregelungen:
| Erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
| Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion |
6,00 € |
| Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Änderungen der PIN im Passamt (z.B. PIN vergessen) | 6,00 € |
| Änderung der Anschrift bei Umzügen |
gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entpserren der Online-Ausweisfunktion |
6,00 € |
| Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch Anbieter |
Sämtliche Gebühren sind im voraus zu entrichten
vorläufigen Personalausweis:
- alter Personalausweis
- 1 aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild in Farbe (mit hellem Hintergrund) oder
schwarzweiss - Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) - Gebühr: 10 €
- höchstens 3 Monate gültig
Reisepass:
- Personalausweis oder alter Reisepass
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in Farbe oder schwarzweiss
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) - Bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die schriftliche Zustimmungserklärung und die Ausweise der/des Sorgeberechtigten vorzulegen; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder bei nichtehelichem Kind Negativzeugnis vom Jugendamt
- Gebühr: 37,50 € für unter 24jährige (6 Jahre
gültig)
59 € ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) - Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr
vorläufigen Reisepass:
- Personalausweis oder alter Reisepass
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in Farbe oder schwarzweiss
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die schriftliche Zustimmungserklärung und die Ausweise der/des Sorgeberechtigten vorzulegen; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder bei nichtehelichem Kind Negativzeugnis vom Jugendamt - Gebühr: 26 €
- 1 Jahr gültig
Kinderreisepass:
- Ausstellung nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Verlängerung von Kinderreisepässen max. bis zum 12. Lebensjahr
- alter Kinderausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in Farbe oder schwarzweiss
- schriftliche Zustimmungserklärung der/des Sorgeberechtigten;
evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder bei nichtehelichem Kind Negativzeugnis vom Jugendamt - Ausweise der Sorgeberechtigten
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) - Kind selbst (wenn 10 Jahre alt)
- Gebühr: 13 €

