Ruhefristen
Ruhefristen auf den Neuburger Friedhöfen
Allgemein
Unter Ruhefristen (oder Ruhezeiten) versteht man den Zeitraum, innerhalb dem – berechnet von der letzten Bestattung – ein Grab nicht erneut wieder belegt werden darf. Einmal soll damit eine ausreichende Verwesung der Leiche (gesundheitlicher Gesichtpunkt) gewährleistet, zum anderen einer angemessenen Totenehrung (sittlicher Gesichtspunkt) Rechnung getragen werden.
Die Fristen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Die Fristen betragen für
- Erdbestattungen (Sargbestattungen)
- Erwachsene 15 Jahre
- Kinder bis 12 Jahre 8 Jahre
- Urnenbestattungen 10 Jahre

