Steuertermine

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist  zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags an folgenden Terminen fällig: 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November

Abweichende Fälligkeitstermine, z.B. bei Kleinbeträgen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden an folgenden Terminen fällig: 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird am folgenden Termin eines jeden Jahres fällig: 1. April

Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.

Auskünfte über Ermäßigungen oder Befreiungen erteilt das SG Steuern und Stiftungen (Telefon 08431 55-229)

Artikelaktionen