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Baumschutz

Informationen zum Baumschutz und der Baumschutzverordnung der Stadt Neuburg

Bäume sind unersetzbar. Sie machen eine Stadt erst lebenswert und wohnlich, denn sie

  • bringen Grün in die Stadt
  • produzieren lebenswichtigen Sauerstoff
  • spenden Schatten
  • erhöhen die Luftfeuchtigkeit an trockenheißen Sommertagen und tragen damit zu einer erheblichen Verbesserung des Kleinklimas bei
  • filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft
  • bieten einen Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere
  • sind einfach schön!

Sicher kennen auch Sie das Gefühl: Nach einem ausgedehnten Waldspaziergang fühlt man sich wie neu geboren!

Jahr für Jahr wird in Deutschland Grünland verbaut und der Anteil an Naturlandschaften drastisch reduziert, für Straßen, Industrie und Wohngebiete. Und auch der Umgang mit Bäumen in unserer direkten Umgebung, in Gärten, auf Plätzen ist oft alles andere als schonend. Allzu schnell steht ein Baum im Weg, wird zum Ärgernis, Störenfried und Haftungsrisiko. Natürliche Vorgänge, wie das Herabfallen von Laub im Herbst, werden als lästig empfunden. Die Fällung des Baumes ist dann sehr schnell die "einfachste" Lösung des Problems, denn ein Baum kann sich nicht wehren.

"Zu fällen einen schönen Baum, braucht's eine halbe Stunde kaum - zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert!" Eugen Roth

Wussten Sie, dass eine 100 Jahre alte Buche mit einer Höhe vom 25 m und einer Kronenbreite von 14 m 1,712 kg Sauerstoff in der Stunde produziert? – Das ist hochgerechnet der Jahresbedarf an Sauerstoff für 10 Menschen.

Um einen solchen Baum hinsichtlich seiner Sauerstoffleistung zu ersetzten, müssten 5.400 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von 0,5 m3 gepflanzt werden!

Inhalt der Baumschutzverordnung

Die Stadt Neuburg hat zum Schutz der Bäume eine Baumschutzordnung erlassen. Ziel ist es wertvollen, alten Baumbestand zu schützen. Dazu werden die Eigentumsrechte an einem Baum bewusst zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt.

Die Baumschutzverordnung will

  • eine angemessene, innerörtliche Durchgrünung gewährleisten,
  • schädliche Umwelteinflüsse mildern,
  • das innerörtliche Kleinklima erhalten,
  • das Ort- und Landschaftsbild gestalten und im Interesse der Naherholung sichern.

Daher ist es im Stadtgebiet der Stadt Neuburg an der Donau grundsätzlich verboten,

  • Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm (in 1m Höhe gemessen) zu fällen,
  • Bäume durch irgendwelche Eingriffe zum Absterben zu bringen,
  • Bäume durch Eingriffe so zu verändern, dass das charakteristische Aussehen nachhaltig verändert oder das weitere Wachstum verhindert wird. So können z.B. auch falsche Baumschnittmaßnahmen das Leben eines Baumes erheblich gefährden, denn falscher Schnitt schwächt einen Baum nachhaltig.

Ein weiterer Bestandteil der Verordnung sind Maßnahmen, die zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz von gefährdeten Bäumen dienen. Hierzu kann der Eigentümer verpflichtet werden.

Letztlich liegt es auch im Interesse des Einzelnen, die Bäume auf dem Grundstück, die ja auch immer ein Stück Lebensqualität bedeuten, vital zu erhalten.

Wer gegen die Baumschutzverordnung der Stadt Neuburg verstößt kann mit einer Geldbuße bestraft werden!

Welche Bäume sind geschützt?

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm in einer Höhe von 1 m über der natürlichen Erdoberfläche
  • Ersatzpflanzungen, die im Sinne der Baumschutzverordnung angelegt wurden

Welche Bäume von der Schutzverordnung ausgenommen?

  • Obstbäume, jedoch nicht Walnussbäume ab einem Stammumfang von 100 cm; Apfel- und Birnbäume sind ab einem Stammumfang von 120 cm geschützt
  • Bäume in Baumschulen und Gärtnereien
  • abgestorbene Bäume

Können dennoch Bäume gefällt werden?

Bei zwingenden Gründen kann die Stadt Neuburg an der Donau auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Entfernen eines geschützten Baums erteilen.

Solche Gründe liegen vor, wenn

  • Gefahr im Verzug ist
  • ein geschützter Baum krank und sein Erhalt nicht mehr möglich ist
  • die Nutzung von Gebäuden stark eingeschränkt wird
  • die Nutzung eines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird
  • bei Gebäudeschäden oder drohenden Gebäudeschäden

Die Stadt Neuburg kann die Genehmigung unter der Auflage erteilen, dass angemessene Ersatzpflanzungen innerhalb einer festgelegten Frist angelegt werden. Dabei können Mindestgröße, Anzahl und Pflanzenart festgeschrieben werden. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Rat und Hilfe

Kostenlose Auskunft und fachlichen Rat auch vor Ort erteilen:

Christian Smyczek (Tel.: 08431/55-3 34)
Bauverwaltung
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau

Hier sind auch Adressen von qualifizierten Firmen erhältlich.