Altersrente (regulär)

Die reguläre Altersrente – die Regelaltersrente – können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung.

Leistungen aus der Rentenversicherung können nur diejenigen beanspruchen, die ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört haben – wer also versichert war.

Was wird berücksichtigt?

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
  • Unter bestimmten Voraussetzungen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld bezogen haben
  • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben
  • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bzw. drei Lebensjahre
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen, häuslichen Pflege
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.)
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR

Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft.

Weitere Serviceleistungen

  • Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!)
  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten
  • Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen
  • Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen)

Wollen Sie die reguläre Altersrente beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen.

Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
  • Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
  • Krankenversicherungskarte
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Schwerbehindertenausweis und -bescheid
  • Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
  • Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
  • Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
  • Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
  • Nachweis über Betriebsrenten

Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

Ansprechpartner

Herr Adamietz

Renten und Soziales
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.20
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Telefon 08431 55-324
Fax 08431 55-360
E-Mail rente@neuburg-donau.de
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