Fischereischein auf Lebenszeit

Fischereischeine können frühestens ab dem 14. Geburtstag ausgestellt werden. Ihre Gültigkeit richtet sich nach der entrichteten Fischereiabgabe, entweder auf Lebenszeit oder für fünf Jahre.

Erteilung eines bayerischen Fischereischeins

Voraussetzungen

  • Nachweis der bayerischen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer gleichgestellten innerdeutschen Fischerprüfung
  • Nachweis einer Abschluss- oder Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Fischwirt oder bei Auszubildenden zum Fischwirt der Nachweis, dass an der Zwischenprüfung teilgenommen wurde
  • Nachweis eines Berufsfischers, dass er in der Zeit vom 1. Januar 1971 bis 31. August 1986 ohne weiteren Nachweis mindestens einen Fischereischein erhalten hat
  • Nachweis, dass unter Befreiung von der landesgesetzlichen Pflicht zur Ablegung einer Fischerprüfung ein Fischereischein erteilt wurde
  • bei Spätaussiedlern und Flüchtlingen: Vorlage eines Vertriebenenausweises oder Nachweis der Eigenschaft als Spätaussiedler und Vorlage eines anerkannten Befähigungsnachweises
  • Volljährige Personen mit einer geistigen Behinderung
  1. von mindestens 80 Prozent und dem Nachweis für den Besuch einer Sonderschule für geistig Behinderte bzw. einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung, unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und einer fachärztlichen Bescheinigung
  2. von mindestens 50 Prozent und dem Nachweis für den Besuch einer Sonderschule für geistig Behinderte bzw. einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung, unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und einer fachärztlichen Bescheinigung

Kostenübersicht bei Einmalzahlung der Abgabe

Lebensalter bei Zahlung Gebühren Abgabe Zusammmen
14 bis 22 Jahre 35 Euro 300 Euro 335 Euro
23 bis 27 Jahre 35 Euro 288 Euro 323 Euro
28 bis 32 Jahre 35 Euro 256 Euro 291 Euro
33 bis 37 Jahre 35 Euro 224 Euro 259 Euro
38 bis 42 Jahre 35 Euro 192 Euro 227 Euro
43 bis 47 Jahre 35 Euro 160 Euro 195 Euro
48 bis 52 Jahre 35 Euro 128 Euro 163 Euro
53 bis 57 Jahre 35 Euro 96 Euro 131 Euro
58 bis 62 Jahre 35 Euro 64 Euro 99 Euro
63 bis 67 Jahre 35 Euro 32 Euro 67 Euro
ab 68 Jahre 35 Euro befreit 35 Euro

Ermäßigung der Fischereiabgabe um 50 Prozent

  • für Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung (nur bei Fünf-Jahresscheinen)
  • für Auszubildende zum Fischwirt nach Vorlage des Lehrvertrags (nur bei Fünf-Jahresscheinen)
  • für geistig Behinderte

Gebühren und Fischereiabgabe

  Gebühr Abgabe Zusammen
Erstausstellung auf fünf Jahre 35 Euro 40 Euro 75 Euro
Verlängerung auf weitere fünf Jahre 5 Euro 40 Euro 45 Euro
Jugendliche ab 14 Jahren mit bestandener Fischerprüfung 35 Euro 20 Euro 55 Euro
Personen in der Ausbildung zum Fischwirt 35 Euro 20 Euro 55 Euro

 

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