Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen

Das Gewerbezentralregister enthält Daten über Gewerbetreibende (natürliche Personen) bzw. rechtsfähige Firmen (juristische Personen) und wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Wie beim Führungszeugnis werden im Gewerbezentralregister Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden. Jede Person oder rechtsfähige Firma erhält auf Antrag Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen. Über Fremdpersonen kann keine Auskunft erlangt werden! Für die Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 13 Euro fällig.

Der Antrag ist persönlich und unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen. Die zuständige Dienststelle ist das Ordnungsamt. Bei juristischen Personen kann der Antrag nur vom Geschäftsführer unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und einer Kopie des entsprechenden Handelsregisterauszuges bei der Wohnsitzgemeinde des Geschäftsführers oder bei der Gemeinde des Betriebssitzes gestellt werden. Eine Zusendung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich. Den Antrag mit der Post zu schicken, ist nur möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt wurde. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigen (zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt oder Ehegatten) lässt das Gesetz nicht zu.

Alternativ zu dem oben genannten Verfahren kann der Antrag auch beim Bundesamt für Justiz direkt online gestellt werden.

Hierfür benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
  • die aktuell installierte Version der Ausweis-App,
  • für die Online-Bezahlung eine Kreditkarte (Visa bzw. MasterCard) oder die Teilnahme Ihrer Bank am giropay-Verfahren.

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