Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt (sogenannte parlamentarisch-repräsentative Demokratie). Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden.
Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Aktuell liegt kein Volksbegehren/-entscheid vor.