Bezahlung
Die Standgebühr ist am Tag des Flohmarktes bar zu bezahlen. Bei Nichterscheinen verfällt der Anspruch auf einen Standplatz.
Teilnahmebedingungen:
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen (Verkauf) dürfen ausschließlich Kinder und Jugendliche (Alter 10-18 Jahre).
2. Hinweise zum Verkauf
Auf dem Jugendflohmarkt dürfen keine jugendgefährdenden oder gesetzlich verbotenen Gegenstände angeboten oder verkauft werden. Dazu gehören insbesondere:
- Alkohol, Tabakwaren und nikotinhaltige Produkte
- Filme, Spiele oder Medien mit FSK/USK 18
- Waffen, Messer (außer ungefährliche Haushaltsmesser), Munition oder waffenähnliche Gegenstände
- Pyrotechnik
- Pornografische oder sonstige jugendgefährdende Inhalte
Der Veranstalter behält sich vor, unzulässige Waren vom Verkauf auszuschließen und bei Verstößen den Standbetrieb zu untersagen.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich privat. Gewerbliche Verkäufe sind nicht erlaubt.
3. Standplatz und Aufbau
Die Standplätze werden vom Veranstalter zugewiesen. Auf- und Abbau erfolgen am Tag des Flohmarktes (19.06.2026) um jeweils 15-16 Uhr, sowie 20-21 Uhr. Die Teilnehmenden sind für die Ordnung und Sauberkeit ihres Standes verantwortlich.
4. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Schäden, die durch Teilnehmende verursacht werden, haften diese bzw. deren Erziehungsberechtigte.
5. Aufsicht
Während des Jugendflohmarktes sind Aufsichtspersonen anwesend, die den Ablauf begleiten und bei Fragen unterstützen. Eine durchgehende, individuelle Betreuung oder permanente Beaufsichtigung jedes einzelnen Kindes kann jedoch nicht gewährleistet werden. Die Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten.
6. Bildaufnahmen
Während des Flohmarktes werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Foto- und Videoaufnahmen gemacht, welche unter anderem auf den Social-Media-Kanälen der Stadt Neuburg, der Bürgerhäuser, des Kreisjugendring Neuburg-Schrobenhausen und weiteren veröffentlicht werden. Wenn keine Aufnahmen der teilnehmenden Person gewünscht sind, kann dem vor Ort am Veranstaltungstag mündlich oder schriftlich widersprochen werden. In diesem Fall wird die betreffende Person nach Möglichkeit nicht aufgenommen bzw. auf veröffentlichten Bildern unkenntlich gemacht.
7. Verhalten auf dem Flohmarkt
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
8. Ausschluss von der Teilnahme
Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter Teilnehmende vom Flohmarkt ausschließen.
Hinweis zum Datenschutz nach Art.13&14 DSGVO
Personenbezogene Daten, die Sie im Rahmen der Anmeldung eingegeben, werden zweckgebunden für den Jugendflohmarkt im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts NEXT GEN erhoben. Eine Verwendung für andere Zwecke findet nicht statt. Eine Übermittlung an dritte Stellen findet nur dann statt, wenn gesetzliche Regelungen oder Verordnungen dies ausdrücklich notwendig machen. Solche Stellen können z.B. das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt der Stadt Neuburg sein. Nach der Veranstaltung werden ihre Daten noch so lange gespeichert, wie es Verordnungen und Gesetzte vorschreiben, längstens bis zu 2 Jahren. Weitere Informationen zu Ihren Betroffenenrechten und dem Datenschutz finden sie in der Datenschutzerklärung der Stadt Neuburg.
Mit dem Absenden dieses Teilnahmeformular stimme ich den oben genannten Teilnahmebedingungen zu.