Ein Sterbefall - was tun?

Beim Eintritt eines Sterbefalles müssen die einzelnen Schritte in der genannten Reihenfolge erfolgen:

  • Wenn der Sterbefall eingetreten ist, einen Arzt benachrichtigen, der den Tod feststellt (Leichenschau) und eine Todesbescheinigung ausstellt.
  • Ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen.

Auf Wunsch werden fast alle nachfolgend aufgeführten, mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge und Erledigungen, durch einen Bestatter Ihrer Wahl übernommen:

  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
    Für die Stadt Neuburg an der Donau ist das Standesamt zuständig.
  • Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Grabstätte mit der Friedhofsverwaltung aussuchen
  • Termin und Ausgestaltung der Beerdigungszeremonie mit Friedhofsverwaltung und Kirche festlegen.
  • Zeitungsanzeige und Drucksachen in Auftrag geben.
  • Meldung des Todes (z.B. bei Rentenversicherungsstelle, Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Strom/Wasser, Telefon, Post, Zeitungen, Vereinen usw.)
  • Ggf. Erbschein beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen.
    Verpflichtet sind in der Reihenfolge:
    • Ehegatte
    • volljährige Kinder
    • Eltern
    • Großeltern
    • volljährige Geschwister
    • volljährige Enkelkinder