Beerdigungsgebühren
Erdbestattung Erwachsene (ohne Tieferlegung) |
900 Euro |
Tieferlegung bei Erdbestattung |
306 Euro |
Erdbestattung Kinder |
358 Euro |
Grundgebühr Trauerfeier (Sarg oder Urne) pauschal |
180 Euro |
Beisetzung Urne in Erdkammer |
280 Euro |
Beisetzung Urne in Rabattengrab |
220 Euro |
Beisetzung Urne in Erdgrab |
250 Euro |
Beisetzung Urne in Nische |
250 Euro |
Beisetzung im Baumgrab |
340 Euro |
Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle |
90 Euro |
Leichenkühlung je Sterbefall und Tag |
30 Euro |
Grabplatzgebühren
Art |
Friedhof |
Anzahl |
Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit |
---|---|---|---|
Erdgräber für Sargbestattung |
alle Friedhöfe |
2 Erdbestattungen |
von 800 Euro 20 Jahre |
Erdgräber für Urnen |
alle Friedhöfe |
4 Urnen
|
700 Euro 20 Jahre |
Urnen-Erdkammern |
nur Franziskanerstraße |
4 Urnen
|
600 Euro 10 Jahre |
Urnen-Erdgräber |
nur Franziskanerstraße |
4 Urnen |
600 Euro 10 Jahre |
Urnen-Rabattengräber |
nur Franziskanerstraße |
4 Urnen |
1.350 Euro 10 Jahre Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg; |
Urnen-Mauern |
nur Grünau |
4 Urnen |
600 Euro 10 Jahre |
Urnen-Baumgräber |
nur Grünau |
2 Urnen |
700 Euro 10 Jahre |
Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben.
Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf
-
für ein einstelliges Grab: 102 Euro
-
bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 51 Euro
fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung)
Gebührenpflichtige
Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge
- Ehegatte
- volljährige Kinder
- Eltern
- Großeltern
- volljährige Geschwister
- volljährige Enkelkinder
Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese als Gesamtschuldner.
Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0).
Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.