Satzungen und Verordnungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung. Darüber hinaus sind auch Ausschreibungen zu veröffentlichen. Hier finden Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Amtsblatt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau.
Aktuelle Bebauungsplananhörungen sowie rechtsverbindliche Bebauungspläne
Bekanntmachung - Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG für das Vorhaben St 2035 - OU Neuburg mit Zweiter Donaubrücke
Übersicht der Sitzungstermine und weiterer offizieller städtischer Termine
Aktuell ist eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms "Investition Herdenschutz Wolf" möglich.
Informationen zu allgemeinen Fragen bzgl. Aufstiegserlaubnissen, Zulassungswesen, Modellflugzeugen oder unbemannten Luftfahrtsystemen oder den Aufstieg von Luftballonen.
Auf dem NATO-Flugplatz in Neuburg sind erhöhte Werte von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) nachgewiesen worden.
Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch 4-streifigen Neubau der B 16 zwischen der Neuburg und der St 2043 (Zeller Kreuzung) als "Verlegung bei Marienheim"
Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren.
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Geräteraumaufbau und Ausbau der Fahrerhauskabine und Feuerwehrtechnischer Beladung
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Leistung: Reinigung öffentlicher Entwässerungseinrichtungen
Bewerbung für den Seniorenbeirat Legislaturperiode
1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 Am 1. Januar 2024 beginnt wieder eine neue Legislaturperiode des Seniorenbeirates der Stadt Neuburg an der Donau. Seit der Satzungsänderung im Juni 2020 ist für die Berufung in den Seniorenbeirat eine Mitgliedschaft in Parteien, Organisationen oder sonstigen Einrichtungen nicht mehr nötig. Laut § 2 Abs. 2 der Satzung des Seniorenbeirates können Gemeindebürgerinnen und -bürger im Sinne des Art. 15 Abs. 2 GO Mitglied im Seniorenbeirat werden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder sich bereits im (Vor-) Ruhestand befinden. Die Mitglieder werden vom Stadtrat auf die Dauer von 3 Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist zulässig. Engagierte und interessierte Bewerber können sich per e-mail oder telefonisch bei Frau Julia Klier j.klier@neuburg-donau.de, 08431 55-214 für nähere Informationen und Zusendung des Bewerbungsbogens melden. Bewerbungsschluss ist der 24. Oktober 2023.
1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 Am 1. Januar 2024 beginnt wieder eine neue Legislaturperiode des Seniorenbeirates der Stadt Neuburg an der Donau. Seit der Satzungsänderung im Juni 2020 ist für die Berufung in den Seniorenbeirat eine Mitgliedschaft in Parteien, Organisationen oder sonstigen Einrichtungen nicht mehr nötig. Laut § 2 Abs. 2 der Satzung des Seniorenbeirates können Gemeindebürgerinnen und -bürger im Sinne des Art. 15 Abs. 2 GO Mitglied im Seniorenbeirat werden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder sich bereits im (Vor-) Ruhestand befinden. Die Mitglieder werden vom Stadtrat auf die Dauer von 3 Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist zulässig. Engagierte und interessierte Bewerber können sich per e-mail oder telefonisch bei Frau Julia Klier j.klier@neuburg-donau.de, 08431 55-214 für nähere Informationen und Zusendung des Bewerbungsbogens melden. Bewerbungsschluss ist der 24. Oktober 2023.