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Wahlen

Informationen zur Kommunalwahl 2026

Wahlergebnisse 2026

Zu den Wahlergebnissen

Wahltermin und Wählerverzeichnis

  • Wahltermin: Sonntag, 8. März 2026 | Öffnungszeiten Wahllokale 8-18 Uhr
  • Voraussetzung: Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuburg an der Donau
  • Wahlbenachrichtigung: Wird bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026 per Post verschickt. Enthält Informationen zu Wahlrecht, Briefwahl und zuständigem Wahllokal.
  • Keine Benachrichtigung erhalten? Bitte beim Wahlamt nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Briefwahl – Möglichkeiten und Fristen

Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

  • Online: Ab sofort bis 1. März 2026, 23:59 Uhr über das Bürgerservice-Portal.
  • Schriftlich: Ab sofort möglich (formlos oder mit Antragsformular aus der Wahlbenachrichtigung).
  • Persönlich: Ab Montag, 16. Februar 2026 im Wahlamt und ab Mittwoch, 18. Februar 2026 im Bürgerbüro im Bücherturm mit amtlichem Lichtbildausweis.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Hinweis: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab 16. Februar 2026 (20 Tage vor der Wahl).

Wichtige Hinweise zur Beantragung

  • Schriftliche Beantragung: Immer angeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. abweichende Versandanschrift oder Sie nutzen den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Persönliche Abholung: Nur mit amtlichem Lichtbildausweis möglich.

Wer die Wahlunterlagen für jemand anderen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. Hierfür kann ebenfalls die Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Hier müssen der Antrag sowie die Vollmacht vollständig ausgefüllt und beides unterschrieben sein.

Öffnungszeiten Wahlamt:

  • Montag – Freitag : 8 – 12 Uhr
  • Mittwoch: 7:30 – 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Freitag, 6. März: bis 15 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

  • Dienstag - Donnerstag: 8 – 13 Uhr
  • Freitag: 8– 12 Uhr

Letzter Beantragungstermin: Freitag, 6. März, 15 Uhr im Wahlamt.

Rücksendung des Wahlbriefes

Der rote Wahlbrief kann kostenfrei innerhalb Deutschlands an das Wahlamt zurückgesandt, in jeden städtischen Briefkasten (Rathaus, Harmonie, Schrannenplatz, Bürgerhaus am Schwalbanger und Bürgerhaus Ostend) eingeworfen oder persönlich im Wahlamt abgegeben werden.

Die letzte Leerung der städtischen Briefkästen erfolgt am Wahlsonntag, 8. März 2026, 18 Uhr.

  • Wichtig: Der Wahlbrief muss bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
  • Keine Abgabe im Wahllokal: Rote Wahlbriefe können am Wahltag nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden.

Empfehlung: Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Über folgenden Link finden Sie Schulungsunterlagen und weitere Materialien für Ihren Einsatz als Wahlhelfer.

Unterlagen für Wahlhelfer

Die Briefwahl können Sie online über unser Bürger-Service-Portal beantragen.

Zum Online-Antrag

Die Bekanntmachungen sind über das Amtsblatt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Großen Kreisstadt Neuburg a.d.Donau abrufbar:

Wahllokale zur Kommunalwahl 2026

Stand: 26.01.2026