Gewerbeansiedlungsdarlehen

Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau gewährt ein zinsloses Darlehen an Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, die branchenmäßig erwünschte Betriebe, Büros und Praxen in der Unteren Altstadt und Oberen Altstadt eröffnen wollen. Das Darlehen ist vor Beginn der Gewerbeansiedlung zu beantragen. Es werden maximal 50 Prozent der anfallenden Investitionskosten, jedoch höchstens 15.000 Euro gefördert. Das Darlehen ist drei Jahre tilgungsfrei und ab dem vierten Jahr mit jährlich 15 Prozent zum 1. Juli eines jeden Jahres zu tilgen. Eine außerordentliche Tilgung ist jederzeit möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch hierauf.

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Sachgebietsleitung, Städtebauförderung
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