Beiträge, Gebühren und Wasserrecht
Kanalherstellungsbeiträge
Für die Möglichkeit der Anschlussnahme an die Abwasserentsorgung können nach Art. 5 KAG Herstellungsbeiträge erhoben werden.
Für die Möglichkeit der Anschlussnahme an die Abwasserentsorgung können nach Art. 5 KAG Herstellungsbeiträge erhoben werden.