Fahrerlaubnisrecht

Die Führerscheinstellen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen bieten ab sofort eine kontaktlose Antragstellung an. Das ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Bearbeitung ihrer Fahrerlaubnis ohne einen Besuch vor Ort im Landratsamt.

Dabei kann eine ganze Reihe an Vorgängen kontaktlos bearbeitet werden. Beispielsweise der Umtausch von Papierführerscheinen oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis. Wer einen kontaktlosen Antrag stellen möchte, wendet sich telefonisch an die Führerscheinstelle. Da eine kontaktlose Bearbeitung nicht für alle Vorgänge möglich ist, empfiehlt sich vorab ein telefonisches Beratungsgespräch. Die Sachbearbeiter sind unter den angegebenen Telefonnummern zu erreichen.

Webseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen

Ansprechpartner

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Fahrerlaubnisrecht
Adresse Zimmer 064
Platz-der-Deutschen-Einheit 1
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 57-0
E-Mail fuehrerscheinstelle@neuburg-schrobenhausen.de
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