Preise für Kulturschaffende

Der Kulturpreis kann zum Beispiel für Leistungen auf den Gebieten des Films, der Literatur, Musik, Bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie verliehen werden. Die Preisträger werden vom Ältestenrat und dem Amt für Kultur und Tourismus nominiert bzw. vorgeschlagen. Der Kulturpreis wird alle zwei Jahre im Herbst verliehen und ist mit 2.500 Euro dotiert. Neben dem Kulturpreis vergibt die Ernst-Toller-Gesellschaft alle zwei Jahre den Ernst-Toller-Preis, der nach dem gleichnamigen, verstorbenen Schriftsteller benannt wurde. Der Preisträger – immer ein Schriftsteller – wird von der Ernst-Toller-Gesellschaft ausgewählt. Diese stiftet auch das Preisgeld.

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Frau Gloßner

Kultur und Tourismus
Adresse Härtlhaus
2. Obergeschoss, Zimmer 2.06
Residenzstraße A 66
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-234
Fax 08431 55-232 oder -531
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