Reisepass

Seit 1. März 2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

Reisepass

Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder alter Reisepass 
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
  • Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich:
    • Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
    • Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
  • Dauer: bis zu 10 Wochen Lieferzeit, im Expressverfahren 3 - 4 Arbeitstage

Kosten

Gebühr unter 24 Jahren: 37,50 Euro, sechs Jahre gültig
Gebühr ab 24 Jahren: 70 Euro, zehn Jahre gültig 
Expresszuschlag: 32,00 €

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Dauer") nicht mehr möglich ist.

  • Personalausweis und alter Reisepass
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung durch die Stadt Neuburg an der Donau
  • Bei Antragstellern unter 18 zusätzlich:
    • Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
    • Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
  • Dauer: wird sofort ausgestellt

Kosten

Gebühr: 26 Euro, ein Jahr gültig

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