Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhof West“

Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen

12.03.2019

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 1-73 „Bahnhof West Teil A“: Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2019 beschlossen, für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Bahnhof West Teil A“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Die südöstliche Grenze des Geltungsbereichs wurde nach Norden verkleinert. Dadurch werden Überschneidungen mit geplanten Nutzungen der Deutschen Bundesbahn und zudem Interessenskonflikte bezüglich Grundstücksangelegenheiten vermieden.
  • Die als Schrebergärten festgelegten Flächen werden nun als private bzw. öffentliche Grünfläche festgesetzt.
  • Die Zufahrt zur Fl.Nr. 1249 wurde angepasst und läuft nun direkt zum Grundstück. Außerdem befindet sich die Zufahrtstraße nun größtenteils auf städtischem Grund.
  • Der östliche Anschlusspunkt Richtung Norden und Richtung Bahnhof wurde nach Norden verlegt. Die Straßentrasse verläuft dadurch hauptsächlich auf städtischem Grund. Der Geltungsbereich verkleinert sich entsprechend. 

Aufnahme von Hinweisen zu:

  • Versorgungseinrichtungen Bayernwerk Netz GmbH;
  • wasserwirtschaftlichen Punkten (v.a. Oberflächenwasser);
  • Immissionsschutz und Naturschutz;
  • sowie Ergänzungen zum Ausschluss von Einzelhandelsagglomerationen (LEP-Ziel 5.3.1);
  • Ergänzung von Begründung/Umweltbericht.

Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:

Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 16.01.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzungstext und Begründung/Umweltbericht sowie die schalltechnische Begutachtung liegt in der Zeit vom

14.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019

während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, für jedermanns Einsicht öffentlich aus. 
Ein Aushang erfolgt in Neuburg auch im Schaukasten des Verwaltungsgebäudes „Harmonie“ (1. Stock, Westflügel) sowie an der Amtstafel am Bücherturm, Seter Platz.

Während o.g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift Stellungnahmen bei der o.g. Dienststelle abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltbezogene wesentliche Stellungnahmen liegen vor:

Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Wasserwirtschaftsamt, Bundeseisenbahnvermögen, Eisenbahn-Bundesamt, Deutsche Bahn AG Immobilien.

Umweltbezogene Informationen: Schalltechnische Begutachtung

Die o.g. wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 16.01.2019 abgewogen und beschlussmäßig behandelt und sind als Bestandteil des Protokolls der Sitzung einzusehen. 

Die Planung ist in der Zeit vom 14.03.2019 bis 29.04.2019 unter Aktuelle Bebauungsplananhörungen abrufbar.

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