Aufstellung des Bebauungsplans „Heckenweg“

Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen

23.10.2019

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat haben in den Sitzungen am 13.09.2017 bzw. 26.09.2017 beschlossen, für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Heckenweg“ und die parallele Flächennutzungsplanänderung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufgrund von einschlägigen Änderungen in der Zwischenzeit wurde die Planung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 12.09.2018 bzw. im Stadtrat am 25.09.2018 nochmals beraten, in geänderter Form beschlossen und gebilligt und die Verwaltung beauftragt, mit dieser Planfassung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Nach nochmaligen weiteren Änderungen, vor allem in Bezug auf die Lärmschutzproblematik und Ausweisung eines „Urbanen Gebietes“, wurde die Planung erneut im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 11.09.2019 bzw. im Stadtrat am 24.09.2019 beraten und beschlossen, mit der nunmehr vorliegenden Planfassung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 11.09.2019 bzw. Stadtrat am 24.09.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Satzungstext und Begründung/Umweltbericht sowie die gebilligte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung/Umweltbericht einschließlich der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom

4. November 2019 bis einschließlich 10. Dezember 2019

während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind über das Internet in der Zeit vom 04.11.2019 bis einschließlich 10.12.2019 unter Aktuelle Bebauungspläne abrufbar.

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