Freiflächenphotovoltaikanlage Neuburg Ost

Öffentlichkeit kann erneut Einsicht nehmen

15.04.2019

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat haben in den Sitzungen am 16. Januar 2019 bzw. 29. Januar 2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans zur Erstellung einer Freiflächenphotovolktaikanlage in Neuburg Ost und die parallele Flächennutzungsplanänderung dazu beschlossen.

Da die Erweiterungsfläche direkt an die bestehende PV-Anlage anschließt, wurde in  den Sitzungen am 13. März 2019 bzw. 26. März 2019 statt einer Neuaufstellung  eine Änderung in Form der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 1-71 „Solarpark Neuburg Ost II“ beschlossen. 

Kurzangaben zur Vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung:

Die geplante Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 4354 der Gemarkung Neuburg umfasst eine Fläche von 0,57 ha und beinhaltet Module, die entsprechend der angrenzenden Altanlage max. 3 m Höhe aufweisen.

Zur Flächennutzungsplanänderung:

Derzeitige Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan:Landwirtschaftliche Nutzfläche. Geplante Flächennutzungsplanänderung: Sondergebiet Photovoltaik.

Die Planunterlagen samt Satzung, Begründung/Umweltbericht  und Vorhaben- und Erschließungsplan sind in der Zeit vom

18. April 2019 bis einschließlich 27. Mai 2019

während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, einzusehen. In dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 

Die Planung ist über das Internet im Zeitraum vom 18.04.2019 bis 27.05.2019 unter Aktuelle Bebauungsplananhörungen abrufbar.

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