Hundesteuer wird fällig

Meldepflicht für alle Hunde über vier Monate

19.03.2019

Das Steueramt der Stadt Neuburg weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2019 fällig wird. Hundehalter können die zu entrichtende Steuer von Montag, 25. März bis Freitag, 29. März zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtkasse im Harmoniegebäude einzahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Steuer zum 1. April abgebucht.

Aktuell beträgt die Abgabe für einen Hund 40 Euro. Für den zweiten Hund werden 70 Euro und für den dritten Hund 100 Euro erhoben. Kampfhunde schlagen mit 600 Euro Jahressteuer zu Buche.

Bei dieser Gelegenheit wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Meldepflicht für alle über vier Monate alten Hunde gilt. Für die angemeldeten Hunde werden Steuermarken ausgegeben, die dann vom Hund getragen werden müssen.

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