Regelungen zum verkaufsoffenen Sonntag

Wichtige Hinweise für Unternehmer und Verkaufsstellen

25.11.2019

Der Neuburger Stadtrat hat jüngst im Rahmen einer Verordnung die Regeln zu den zwei verkaufsoffenen Sonntagen im Rahmen des Frühjahrs- und Herbstmarktes neu aufgestellt. Demnach dürfen alle Verkaufsstellen innerhalb eines klar definierten Innenstadtradius von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet haben. Zusätzlich dürfen auf Antrag bis zu zehn Verkaufsstellen je Markt außerhalb des Gebietes öffnen. Die Auswahl erfolgt nach einem klar definierten Kriterienkatalog.

Wichtig - Vergabe nach Eingangsdatum

Falls sich mehr als zehn Firmen bewerben, erfolgt die Vergabe nach Eingangsdatum. Heißt, wer zuerst kommt, ist dabei, sofern die anderen Kriterien passen. Ausgenommen sind Unternehmen, die ihr Angebot auf die genannten Märkte verlagern können. Beteiligen können sich nur Familienunternehmen, deren Hauptsitz in Neuburg ist. Falls sich hier weniger als zehn bewerben, kann mit Firmen aufgefüllt werden, deren Hauptsitz nicht in Neuburg liegt. Heimische Unternehmen werden damit bewusst bevorzugt.

Antrags- und Genehmigungszeitraum

Die Genehmigung erfolgt getrennt für jeden Frühjahrs- und Herbstmarkt. Anträge sind frühestens neun Monate und spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Markt bei der Stadt Neuburg zu stellen. Eine Dauergenehmigung ist nicht möglich. Ausnahmsweise gilt für die Frühjahrsdult am 19. April 2020 eine geänderte Antragsfrist. Diese läuft bereits und endet am 30. Januar 2020.

 

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