Bei der Stadtverwaltung gilt Mundschutzpflicht

Parkscheinpflicht ab 27. April

20.04.2020

Seit gut vier Wochen ist aufgrund der Coronasituation der Kundenverkehr bei der Stadtverwaltung deutlich eingeschränkt. Grundsätzlich sind Anliegen soweit wie möglich per Telefon oder E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuklären. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur für absolut unaufschiebbare Erledigungen zur Stadtverwaltung in das Verwaltungsgebäude Harmonie zu kommen. Um bei diesen Terminen das Risiko sowohl für die Belegschaft der Stadtverwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren, gilt ab sofort die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen. Dies kann natürlich eine sogenannte Alltags- bzw. Communitymaske sein.

Da Menschenansammlungen zu vermeiden sind, kann immer nur eine Person zu ihrem jeweiligen Anliegen vorsprechen. Es werden nur Personen eingelassen, die einen bestätigten Termin vorweisen können. Die Telefonnummern der jeweiligen Bereiche sind auf der Homepage der Stadt Neuburg www.neuburg-donau.de zu finden. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Online-Bürgerserviceportal auf der städtischen Homepage sowie auf das Bürgertelefon der Stadt Neuburg unter Tel.: 55-600 verwiesen.

Eine Zusammenstellung aller wichtigen Informationen zum Thema Alltagsmasken samt Anbieterübersicht findet sich auf www.neuburg-donau.de.

 

Parkscheinpflicht ab 27. April

Ab kommenden Montag, 27. April dürfen gemäß staatlicher Vorgaben wieder zahlreiche Geschäfte in der Neuburger Innenstadt öffnen. Es ist davon auszugehen, dass dann auch wieder deutlich mehr Parkverkehr stattfindet. Damit Kunden auch einen Parkplatz finden und die Plätze nicht von Dauerparkern belegt werden, startet am gleichen Tag die Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet.

Somit gilt ab 27. April wieder die reguläre Parkscheinpflicht. Betroffen sind alle oberirdischen Parkplätze sowie die städtischen Tiefgaragen. An dieser Stelle wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Parkraumbewirtschaftung eine Maßnahme für den Handel ist, weil dadurch gewährleistet werden kann, dass Parkflächen rollierend genutzt werden. Zudem gelten in Neuburg äußerst günstige Parktarife und wird mit dem Himmelblauen Samstag ein Freiparken von 3 Stunden an jedem Samstag angeboten.  

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