Glasflaschenverbot am Schrannenplatz

Mehr Sicherheit am Weiberfasching-Abend

19.02.2020

 

Neuburg ist seit vielen Jahren eine echte Hochburg in Sachen Weiberfasching. Tausende Besucher feiern in Gaststätten und Kneipen Jahr für Jahr einen ausgelassenen Unsinnigen Donnerstag. In den vergangenen Jahren hat sich vor allem der Schrannenplatz zu einem beliebten Treffpunkt für mehrere Hundert Gäste entwickelt. Im Laufe des Abends kam es zuletzt immer häufiger zu gefährlichen Situationen, weil mitgebrachte Glasflaschen in die Luft und damit unkontrolliert in die Menge geworfen wurden. Darüber hinaus stellt die erhebliche Menge an Scherben eine konkrete Gefährdung dar. Beide Aspekte haben die Stadt Neuburg veranlasst, für Donnerstag, 20. Februar 2020, ein generelles Glasflaschenverbot für den Schrannenplatz zu erlassen.

 

Feiern ja – aber ohne Gefährdung

 

Mit dem Verbot, das von der Stadt Neuburg per sogenannter Allgemeinverfügung erlassen wurde, soll das Feiern in erster Linie sicherer gemacht werden. „Es geht hier auf keinen Fall darum, das beliebte Faschingstreiben zu verbieten“, erklärt Pressesprecher Bernhard Mahler und ergänzt: „Als Stadtverwaltung tragen wir jedoch auch die Verantwortung für ein sicheres Miteinander auf dem zentralen Stadtplatz.“ Als besonderen Service stellt die Stadt Neuburg am Schrannenplatz heuer erstmals zusätzliche große Müllbehälter auf. Im Hinblick auf ein ansprechendes Stadtbild und die aktuellen Umweltthematiken wird ausdrücklich darum gebeten, die Müllbehälter zu nutzen bzw. erst gar keine Unmengen an Verpackungen mitzunehmen.

 

Verbot wird durchgesetzt

 

Die städtische Vorgabe besagt, dass es am Donnerstag, 20. Februar 2020 untersagt ist, Glasbehälter welcher Art auch immer am Schrannenplatz mitzuführen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Verstärkte Polizeikräfte sowie Kommunaler Ordnungsdienst und Sicherheitswacht werden vor Ort sein und Einhaltung der Regel sicherstellen.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch im restlichen Stadtgebiet das Zerschlagen von Flaschen samt Zurücklassen der Scherben eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Geldbuße geahndet wird. Sicherheitskräfte aller Art werden auch dies im Blick haben.

 

 

 

 

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