Nur mit FFP2-Maske zum Wochenmarkt

Neue Regel gilt ab 20. Januar

19.01.2021

Seit dieser Woche gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beim Einkauf und im ÖPNV. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sind ab sofort auch auf dem Neuburger Wochenmarkt FFP2-Masken zu tragen. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass der Markt auf dem Schrannenplatz ein Verkaufsgelände darstellt. Das Ordnungsamt bittet ausdrücklich um Beachtung der neuen Regel.

 

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