Bewohnerparkausweis gefälscht
Stadt Neuburg erstattet Strafanzeige
Es kommt nicht allzu häufig vor, wird jedoch in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Die Rede ist von der Fälschung von städtischen Parkberechtigungen unterschiedlicher Art. Kürzlich hat ein Neuburger einen Bewohnerparkausweis eigenständig erstellt und dabei auch das städtische Siegel manipuliert. Der Sachverhalt wurde aufgedeckt, der Ausweis eingezogen und vom Rechtsamt der Stadt Neuburg Strafantrag gestellt.
Der missbräuchliche Umgang mit Parkausweisen wirkt auf viele wie eine Art harmloses Kavaliersdelikt. Tatsächlich handelt es sich keinesfalls um eine Kleinigkeit. Das Fälschen, Verfälschen oder auch bereits das ungenehmigte Nutzen von Parkausweisen kann strafrechtlich gravierende Folgen haben.
Ausweise wie Schwerbehindertenparkausweise, Jahresparkerlaubnisse, Bewohnerparkausweise oder Handwerkerparkausweise sind amtliche Dokumente und hier greifen die strengen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Maßgeblich können Urkundenfälschung nach § 267 StGB bzw. Betrug nach § 263 StGB sein.
Zusätzlich können auch verkehrsrechtlich unangenehme Folgen entstehen. So meldet die Polizei Vorfälle an die Fahrerlaubnisbehörde. Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind möglich. Die Stadt Neuburg rät dringend vom Einsatz eines gefälschten oder missbräuchlich genutzten Ausweises ab, kann dies doch zu massiven rechtlichen, finanziellen und auch persönlichen Belastungen führen.