Notfallzugang Karmelitergasse
Absolutes Parkverbot zur Gewährleistung des Rettungsweges
Aufgrund eines Rettungseinsatzes musste kürzlich die Karmelitergasse in der Altstadt befahren werden. Da die Straße durch parkende Fahrzeuge und ihre Enge nicht von Einsatzfahrzeugen passiert werden konnte, weist die Stadtverwaltung nun daraufhin, dass hier ein absolutes Halteverbot gilt.
Zwischen parkenden Fahrzeugen und der gegenüberliegenden Fahrbahnbegrenzung müssen grundsätzlich mindestens drei Meter frei bleiben, sodass die jeweilige Straße im Notfall von Einsatzfahrzeugen befahren werden kann. Die entsprechende Beschilderung wird in Kürze in der Karmelitergasse angebracht, das Verbot besteht jedoch bereits jetzt aufgrund der Straßenbreite.