Steuerfälligkeit nicht vergessen

Stichtag am 15. August

11.08.2020

Die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Abwassergebühr für das 3. Rechnungsvierteljahr sind am 15. August zur Zahlung fällig. Die Stadtkasse bittet um rechtzeitige Zahlung. Bei Einzahlungen, die nach dem 20. August eingehen, müssen Säumniszuschläge, gegebenenfalls auch Mahn- und Einhebegebühren berechnet werden. 

Die seit Beginn des Jahres 2016 gültigen IBAN-Verbindungen sind auf der Startseite der städtischen Homepage – www.neuburg-donau.de – einsehbar. Eventuelle Rückfragen beantwortet die zuständige Kassensachbearbeiterin Andrea Birgmann. Tel.: 08431 / 55-226, e-mail: a.birgmann@neuburg-donau.de  

Grundsteuer bei Verkauf

Wer sein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, zahlt trotzdem die Grundsteuer für das ganze Jahr. Die Veräußerung wirkt sich erst zum 1. Januar des nächsten Jahres steuerlich aus. Ein davon abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag hat nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berührt die Zahlungspflicht des bisherigen Grundstückseigentümers gegenüber der Gemeinde nicht. 

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