Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke

Die Positivliste findet beim Verkauf städtischer Grundstücke zur Wohnhausbebauung Anwendung. Bauherren erhalten eine Kaufpreisrückerstattung von 16 bis 20 €/m², wenn eine entsprechende Punktezahl für die in der Positivliste aufgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung, Förderung Erneuerbarer Energien und Ökologie umgesetzt werden. Die in der Positivliste genannten Maßnahmen gehen weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, so dass Neubauten, die nach den Kriterien der Positivliste errichtet wurden, besonders energiesparend sind. Zudem werden zum Erreichen der erforderlichen Punktezahl vermehrt Erneuerbare Energien eingesetzt und ökologische Kriterien beachtet.

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