Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Dauer") nicht (mehr) möglich ist.
- Personalausweis oder alter Reisepass
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in Farbe oder schwarz-weiß
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung durch die Stadt Neuburg an der Donau
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde). - Bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die schriftliche Zustimmungserklärung und die Ausweise der/des Sorgeberechtigten vorzulegen; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder bei nichtehelichem Kind Negativzeugnis vom Jugendamt
- Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, gleich der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass.
Falls der Personalausweis/Reisepass nicht von der Stadt Neuburg an der Donau ausgestellt worden ist, bitte eine Kopie oder das Original mitbringen.
Kosten
Gebühr: 26 Euro, ein Jahr gültig
Reisepass
Seit 1. März 2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.
- Personalausweis oder alter Reisepass
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in Farbe oder schwarz-weiß
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) - Bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die schriftliche Zustimmungserklärung und die Ausweise der/des Sorgeberechtigten vorzulegen; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder bei nichtehelichem Kind Negativzeugnis vom Jugendamt
- Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, gleich der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass.
- Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr
- Dauer: 4 Wochen Lieferzeit
Kosten
Gebühr (unter 24 Jahren): 37,50 Euro, sechs Jahre gültig
Gebühr (ab 24 Jahren): 60 Euro, zehn Jahre gültig
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Ansprechpartner
Frau Ferner
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-332 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Förg
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-318 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Kelm
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Erdgeschoss, Zimmer 0.19 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-315 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Unterseher
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-316 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Zierer-Götz
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Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.19 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-317 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Elias
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Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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