Der Gewerbesteuer unterliegt im Grunde jeder Gewerbebetrieb, der in der Stadt Neuburg an der Donau eine Betriebsstätte unterhält.
Hebesatz: 360 Prozent
Fälligkeit: Auf die Gewerbesteuer hat die Steuerschuldnerin bzw. der Steuerschuldner vierteljährliche Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Die jährlichen Vorauszahlungen entsprechen der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
Einwände gegen die Höhe der Gewerbesteuer: Da die Stadt Neuburg an der Donau an die Feststellungen des Finanzamtes im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen.
Ansprechpartner
Frau Schnell
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.05 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
---|
Telefon | 08431 55-229 |
---|---|
Fax | 08431 55-329 |