Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt im Grunde jeder Gewerbebetrieb, der in der Stadt Neuburg an der Donau eine Betriebsstätte unterhält.

Hebesatz: 360 Prozent

Fälligkeit: Auf die Gewerbesteuer hat die Steuerschuldnerin bzw. der Steuerschuldner vierteljährliche Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Die jährlichen Vorauszahlungen entsprechen der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Einwände gegen die Höhe der Gewerbesteuer: Da die Stadt Neuburg an der Donau an die Feststellungen des Finanzamtes im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen.

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Finanzverwaltung
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86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-229
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