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BP 7-06 „Kreppe“ (Joshofen)
Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7-06 "Kreppe" (Joshofen)
rechtsverbindlich seit 27.10.2021
Elias Holl
So mancher Bewohner der oberen Stadt dürfte um 1600 abends mit einem mulmigen Gefühl ins Bett gegangen sein. Der Blick aus dem Fenster ließ ahnen, was da auf die Neuburger vielleicht bald zukommen könnte: Der Kirchturm von Sankt Peter neigte sich immer bedrohlicher Richtung Straße.
Als 1602 am anderen Ende der oberen Stadt der Kirchturm der Hofkirche einstürzte und das Rathaus unter sich begrub, dürfte das die Stimmung in der Bevölkerung nicht zum Besseren gewandt haben.
Der Augsburger Baumeister Elias Holl – Schöpfer des Augsburger Rathauses und Mitgestalter der Willibaldsburg in Eichstätt – wurde zu Rate gezogen. Er empfahl 1605 dringend, den Turm von Sankt Peter abzureißen und neu aufzubauen. Elias Holl warnte vor den Gefahren, die beim Glockenläuten, bei Sturm oder starkem Donner vom Turm ausgingen.
Er zeichnete einen Plan des Turmes. Darauf schön zu sehen: der verzweifelte Versuch, den Turm mit Hilfe einer Holzspange und mit Seilen am Kirchendach zu verankern, um das weitere Absinken zu verhindern. Das war 1605.
Sie ahnen es vielleicht bereits: Bürokratie kann sich hinziehen. Erst 1641 entschlossen sich die Verantwortlichen, den Turm zu reparieren. Ein Neubau war zu teuer und aufwändig.
Während dieser Arbeiten stürzte der Turm im Mai 1641 ein und beschädigte das Kirchenschiff schwer: Der schiefe Turm von Neuburg war Geschichte.
Das Baugutachten von Elias Holl und die dazugehörige Zeichnung haben sich im Stadtarchiv bis in unsere Tage erhalten. Sie waren im Sommer 2023 im Maximilianmuseum Augsburg zu sehen und sind im Internet als digitale Sonderausstellung auch weiterhin zu besuchen.
Übrigens gab Elias Holl im März 1616 noch einmal ein kurzes Gastspiel in Neuburg: Die Bastei, die zur Stadtverteidigung diente, war baufällig geworden. Elias Holl und andere Baumeister legten dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm Gutachten vor und gaben darin Ratschläge, wie man die Schäden an der Verteidigungsanlage beheben könne. 1968 wurde ein Teilstück des Schanzweges in „Elias-Holl-Schanze“ umbenannt und erinnert somit noch heute an den Augsburger Baumeister.
BP 1-54 „Geißgarten Süd“
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-54 „Geißgarten Süd“
rechtsverbindlich seit 07.12.2016
1. Änderung rechtsverbindlich seit 06.12.2017
1. Änderung rechtsverbindlich seit 06.12.2017
BP 3-15 "Monheimer Straße"
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3-15 "Monheimer Straße"
rechtsverbindlich seit: 22.05.2013
BP 1-67 "Paul-Winter-Realschule"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-67 "Paul-Winter-Realschule"
rechtsverbindlich seit 04.10.2017
rechtsverbindlich seit 04.10.2017
BP 5-02 "Gewerbegebiet Feldkirchen"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 5-02 "Gewerbegebiet Feldkirchen"
rechtsverbindlich seit 04.08.1999
1. Änderung eingestellt 16.12.2015
2. Änderung rechtsverbindlich seit 09.10.2013
3. Änderung rechtsverbindlich seit 05.10.2016
1. Änderung eingestellt 16.12.2015
2. Änderung rechtsverbindlich seit 09.10.2013
3. Änderung rechtsverbindlich seit 05.10.2016
BP 6-061 "Heinrichsheim Mitte Teil 1"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 6-061 "Heinrichsheim Mitte Teil 1"
rechtsverbindlich seit 12.11.2003
BP 6-08 "Heinrichsheim Ost"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 6-08 "Heinrichsheim Ost"
rechtsverbindlich seit 28.09.2011
1. Änderung rechtsverbindlich seit 18.03.2015
1. Änderung rechtsverbindlich seit 18.03.2015
V6-03 "Heinrichsheimstraße"
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V 6-03 "Heinrichsheimstraße"
rechtsverbindlich seit 25.08.1995
V6-06 "Schulstraße Ost"
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V 6-06 "Schulstraße Ost"
rechtsverbindlich seit 19.03.1999
BP 8-12 "Eubelgasse Ried"
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8-12 "Eubelgasse Ried"
rechtsverbindlich seit 09.07.2008
Fischmarkt
Das Fischergasslerfest kennt heutzutage so gut wie jeder in Neuburg. Doch wussten Sie, dass Neuburg auch einen Fischmarkt hatte? Er fand um 1855 immer freitags und an kirchlichen Fasttagen von 7 bis 9 Uhr vormittags zwischen Schlagbrückchen und Donaulände statt.
Verkauft wurden frische und geräucherte Fische, Krebse und Frösche. Heringe und Stockfische waren auf dem Fischmarkt nicht zu bekommen. Man wollte den Handelsleuten keine Konkurrenz machen, die in der Stadt ein Geschäft betrieben und solche Produkte dort verkauften.
Lebende Fische kamen auf dem Fischmarkt ungeprüft in den Verkauf. Tote Fische mussten erst eine Qualitätsprüfung durch einen Sachverständigen über sich ergehen lassen. Die Kundschaft durfte mit dem Fischhändler vereinbaren, dass die Fische nach Hause geliefert werden. Wenn der Fischhändler dann mit den Fischen zum Haus des Kunden unterwegs war, musste er schriftlich nachweisen können, dass er zu dieser Lieferung beauftragt worden war. Hintergrund: Das Hausieren mit Fischen war verboten.
In der Fischmarktordnung wurde genau geregelt, in welchen Monaten bestimmte Fischgattungen nicht in den Verkauf gegeben werden durften, da sie sich in der Laichzeit befanden. Die Vielfalt der erwähnten (und vermutlich in Neuburg auch angebotenen) Tiere war aus heutiger Sicht ein Paradies für Liebhaber des aquatischen Genusses:
Aal, Äsche, „Alent“, Barbe, Barsch, Brachse, Döbel, „Elrig“ und/oder „Elringe“, Flussneunauge („Flußbricke“), Forelle, Giebel, Gründling („Grundling“), Hecht, Huchen („Rotfisch“), Karausche, Karpfen, Kaulbarsch, Kaulquappe, Quappe („Aalraupe, Rutte“), Renke („Renge“), „Richling“, Rotauge („Plötze“), Rotfeder, „Schleiche“, Schmerle, Schneider, Wels („Wolle“) und Zander („Ainuel“, „Schill“).
Quellen:
Fischmarktordnung abgedruckt im Neuburger Wochenblatt vom 07.04.1855; Stadtarchiv Neuburg: Akten vor 1945 Nr. 2221 „Generalia Vieh-, Wochen-, Fisch- und Holzmärkte, Torfstechereien, Kaufpreise“ (1832 – 1876); Fotosammlung Sayle Nr. 27322 (Schlagbrückchen um 1900).
BP 1-49 "Goldix-Gelände"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-49 "Goldix-Gelände"
rechtsverbindlich seit 09.07.2008
BP 1-73 „Bahnhof West-Teil A“
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-73 „Bahnhof West-Teil A“
rechtsverbindlich seit 24.07.2019
rechtsverbindlich seit 24.07.2019
BP 5-05 "Kreut-Am Krametsberg"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan 5-05 "Kreut-Am Krametsberg"
rechtsverbindlich seit 08.06.2016
BP 4-10 "Industriegebiet Bruck"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 4-10 "Industriegebiet Bruck"
rechtsverbindlich seit 20.04.2011
V6-04 "Matthias Bauer-Straße"
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V 6-04 "Matthias Bauer-Straße"
rechtsverbindlich seit 24.08.1995
BP 1-52 "Gärtnerei Rehm"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-52 "Gärtnerei Rehm"
rechtsverbindlich seit 17.12.2008
BP 3-13 "Bittenbrunn Ortsmitte"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 3-13 "Bittenbrunn Ortsmitte"
rechtsverbindlich seit 10.10.2012
BP 1-63 "PVA Heinrichsheim West"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-63 "PVA Heinrichsheim West"
rechtsverbindlich seit 31.07.2013
rechtsverbindlich seit 31.07.2013