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Versorgungssituation in Neuburg
Im Einzelnen stellt sich die Versorgungssituation wie folgt dar:
In den Ortsteilen Bruck, Zell, Sehensand, Rödenhof, Heinrichsheim-Süd und Marienheim ist der Breitbandausbau durch DSLmobil im Auftrag der Stadt abgeschlossen. Hier sind lediglich im Bereich Beim Jägerhaus rund 15 Adressen noch unterversorgt.
Der Ortsteil Bergen wird bereits seit Ende 2012 durch UnserOrtsnetz Oberhausen eigenwirtschaftlich per Glasfaseranschluss versorgt.
In Heinrichsheim und in Herrenwörth ist der Ausbau durch DSLmobil eigenwirtschaftlich erfolgt und vollständig abgeschlossen. In diesen Bereichen stehen bis zu 100 Mbit/s per VDSL Vectoring zur Verfügung.
Für die Stadtteile Joshofen, Bittenbrunn und in Teilbereichen von Hesselohe hat die Stadt im Rahmen der Bayer. Förderrichtlinie vom 10.07.2014 den Breitbandausbau ausgeschrieben. Der Ausbau ist durch die Telekom erfolgt und seit dem 19.01.2017 abgeschlossen. Die Telekom stellt hier für 544 Haushalte Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von mindestens 30 bis zu 50 MBit/s bereit.
In den benachbarten Stadtteilen Laisacker, Ried, Gietlhausen, dem restlichen Hesselohe und in ganz Neuburg-Nord hat der Anbieter DSLmobil seinen eigenwirtschaftlichen Eigenausbau weitgehend abgeschlossen und bietet fast überall schnelles Internet bis zu 100 Mbit/s per VDSL Vectoring an.
Für die Stadtteile Maxweiler, Grünau, Fleischnershausen, Altmannstetten, Hardt, Teilen von Feldkirchen und den Gewerbegebieten rund um die St.-Andreas-Straße hat die Stadt ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Hier ist die Fertigstellung durch DSLmobil seit April 2021 abgeschlossen.
Die aufgrund einer Markterkundung durch die Stadt ermittelten letzten "weißen Flecken" im Stadtgebiet am Saliter, der Schilchermühle, dem Südpark, der Nördlichen Grünauer Straße und im Industriegebiet werden ebenfalls im Auftrag der Stadt ausgebaut; der Ausbau durch DSLmobil erfolgte komplett in FTTB-Technik und ist seit Juni 2021 ebenfalls fertig gestellt.
In den übrigen Stadtbereichen ist bereits ein eigenwirtschaftlicher Ausbau (meistens durch DSLmobil oder die Telekom) erfolgt oder steht kurz bevor. Damit ist - mit Ausnahme von noch etwa 20 Adressen in Randbereichen - im gesamten Stadtgebiet eine Versorgung mit mindestens 30 MBit/s im download verfügbar.
Da nicht in jedem Bereich des Stadtgebiets jeder Anbieter diese Leistung zur Verfügung stellen kann, sollte vor Vertragsabschluss beim Anbieter der Wahl eine verbindliche Auskunft über die verfügbare Geschwindigkeit eingeholt werden.
In vielen Bereichen des Stadtgebiets ist alternativ auch eine Breitbandversorgung über die Mobilfunktechnik LTE oder über hybride Lösungen möglich. Angeboten werden solche Zugänge derzeit insbesondere von den Unternehmen Telekom und Vodafone.
Existenzgruendung
Existenzgründungen steht die Stadt Neuburg an der Donau äußerst aufgeschlossen gegenüber.
Gern ist die städtische Wirtschaftsförderung bereit, hier unterstützend zu wirken.
Eine zündende Idee, fundiertes Fachwissen und Begeisterung sind die Basis für jedes neue Unternehmen. Damit diesem ein langfristiger wirtschaftlicher Erfolg beschert ist, sind jedoch darüber hinaus noch viele harte und weiche Faktoren zu berücksichtigen. Da kein Gründer bereits alles wissen kann, ist eine fundierte Beratung für Existenzgründer ein wesentliches Standbein der örtlichen Wirtschaftsförderung.
Zur konkreten Beratung verweisen wir Sie gern an die Kollegen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, wo regelmäßig Gründerberatungen in Kooperation z. B. mit der IHK stattfinden. Zögern Sie nicht, hier entsprechende Beratungsangebote anzunehmen.
Eine zündende Idee, fundiertes Fachwissen und Begeisterung sind die Basis für jedes neue Unternehmen. Damit diesem ein langfristiger wirtschaftlicher Erfolg beschert ist, sind jedoch darüber hinaus noch viele harte und weiche Faktoren zu berücksichtigen. Da kein Gründer bereits alles wissen kann, ist eine fundierte Beratung für Existenzgründer ein wesentliches Standbein der örtlichen Wirtschaftsförderung.
Zur konkreten Beratung verweisen wir Sie gern an die Kollegen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, wo regelmäßig Gründerberatungen in Kooperation z. B. mit der IHK stattfinden. Zögern Sie nicht, hier entsprechende Beratungsangebote anzunehmen.
Ratsprotokolle
Die Entscheidungen des Stadtrates werden seit vielen Jahrhunderten in Protokollbänden festgehalten. Die Themen waren bereits in früheren Zeiten sehr vielfältig: Man findet Schuldenaufnahmen der Einwohner, Vormundschaften für Kinder, Almosenzahlungen und Zwangsversteigerungen, Erbschaftsstreitigkeiten, Verleihung des Bürgerrechts, Bestrafungen wie das Halsgeigetragen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Bauangelegenheiten, Bezahlung des städtischen Personals,...
Diese so genannten Ratsprotokolle sind für die Stadt Neuburg nur sehr lückenhaft überliefert. Folgende Jahrgänge können Sie im Stadtarchiv Neuburg einsehen:
1613/14, 1631/32, 1634, 1638-1644, 1655/56, 1660/61, 1664/65, 1680-1682, 1684/85, 1688/89, 1692-1695, 1702/03, 1732-1736, 1740/41, 1743/44, 1758-1762, 1765/66, 1793-1808, 1818-1989.
Zahlreiche Jahrgänge der Ratsprotokolle gelten als verschollen. Sollten Sie Hinweise auf ihren Verbleib haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren - gerne auch anonym. Folgende Jahrgänge fehlen:
Bände vor 1613, 1615-1630, 1633, 1635-1637, 1645-1654, 1657-1659, 1662/63, 1666-1679, 1683, 1686/87, 1690/91, 1696-1701, 1704-1731, 1737-1739, 1742, 1745-1757, 1763/64, 1767-1792, 1809-1817.
Hofmetzgerei Karg Rudolf
Anschrift & Kontakt
Richard Karg
Auertorstraße 21
85088 Vohburg Ansprechpartner vor Ort: Richard Karg Sortiment Fleisch und Wurst vom Schwein Herkunft aus eigener Haltung und eigener Produktion Markttage Mittwoch, Samstag Sonstiges Aktion: Warme Weiße
Auertorstraße 21
85088 Vohburg Ansprechpartner vor Ort: Richard Karg Sortiment Fleisch und Wurst vom Schwein Herkunft aus eigener Haltung und eigener Produktion Markttage Mittwoch, Samstag Sonstiges Aktion: Warme Weiße
Klimabündnis
Die Stadt Neuburg ist Mitglied im Klima-Bündnis, ein europäisches Netzwerk von Städten und Gemeinden, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen.
Mit über 1.700 Mitgliedskommunen aus 26 europäischen Ländern ist das Klima-Bündnis das weltweite größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet. Dabei hat sich jede Mitgliedskommune des Klima-Bündnis verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. In Anerkennung des Einflusses unserer Lebensstile auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Welt, verbinden die Mitglieder des Klimabündnisses lokales Handeln mit globaler Verantwortung.
Weitere Informationen unter http://www.klimabuendnis.org
Gewerbezentralregister
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau).
Lieferzeit: 10 – 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Neuburg an der Donau werden folgende Angaben benötigt: genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen. Online-Antrag Sie können die Gewerbezentralregisterauskunft online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online über die Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie zum Online-Antrag) Informationen zum Gewerbezentralregister
Obst und Gemüse Martin Bichler
Anschrift & Kontakt
Martin Bichler
Aresinger Straße 44
86561 Aresing OT Unterweilenbach Telefon: 0171 8023501
Telefax: 08445 2670041
E-Mail: martin.bichler@kalibrier-labor.de Ansprechpartner vor Ort: Herr und Frau Bichler Sortiment Obst, Gemüse und Kartoffeln Herkunft Aus Eigenanbau und Zukauf in Bioqualität Markttage Mittwoch, Samstag Artikelaktionen je nach Saison
Aresinger Straße 44
86561 Aresing OT Unterweilenbach Telefon: 0171 8023501
Telefax: 08445 2670041
E-Mail: martin.bichler@kalibrier-labor.de Ansprechpartner vor Ort: Herr und Frau Bichler Sortiment Obst, Gemüse und Kartoffeln Herkunft Aus Eigenanbau und Zukauf in Bioqualität Markttage Mittwoch, Samstag Artikelaktionen je nach Saison
Fördermöglichkeiten
Den Kommunen vor Ort ist es aus gesetzlichen Gründen untersagt, direkte Wirtschaftsförderung im Sinne von Zuschüssen oder vergünstigten Grundstücken zu gewähren. Anders sieht es beim Freistaat Bayern aus, der hierfür vielfältige Förderprogramme aufgestellt hat. Oftmals werden hier auch EU-Förderprogramme von den bayerischen Förderstellen ausgegeben.
Kompetente Auskunft und Beratung hierzu kann Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie die zuständige Stelle bei der Regierung von Oberbayern geben.
Zögern Sie nicht, sich umgehend dort zu melden, da die Fördermittel oftmals begrenzt sind oder nur befristet zur Verfügung stehen.
Anbei zeigen wir einen beispielhaften Auszug aus diversen Förderprogrammen:
Regionalförderung für Industrie/Handel/Dienstleistung
Regionalförderung für gewerbliche Fremdenverkehrsprojekte
Digitalbonus Bayern
Bayerisches Technologieförderprogramm plus
Biolandhof-Naturkost Koller
Anschrift & Kontakt
Naturkost Koller
Inhaber Thomas Wagner
Bürgermeisterstraße 5
86554 Pöttmes-Echsheim Telefon: 08253 6820 o. 0172 9803767
Telefax: 08253 928625
E-Mail: info@naturkost-koller-wagner.de Ansprechpartner vor Ort: Frau Maria Wagner Sortiment Kartoffeln, Getreide, Eier, Obst, Gemüse, Käse, Antipasti, Oliven, Milchprodukte sowie ein umfassendes Naturkostsortiment Herkunft aus eigener Erzeugung, sowie vom Naturkosthandel,
Tomaten und Minigurken werden zum großen Teil von der Stiftung St. Johannes in Schweinspoint (Naturland) bezogen Markttage Mittwoch, Samstag Artikelaktionen je nach Saison Jungpflanzen
86554 Pöttmes-Echsheim Telefon: 08253 6820 o. 0172 9803767
Telefax: 08253 928625
E-Mail: info@naturkost-koller-wagner.de Ansprechpartner vor Ort: Frau Maria Wagner Sortiment Kartoffeln, Getreide, Eier, Obst, Gemüse, Käse, Antipasti, Oliven, Milchprodukte sowie ein umfassendes Naturkostsortiment Herkunft aus eigener Erzeugung, sowie vom Naturkosthandel,
Tomaten und Minigurken werden zum großen Teil von der Stiftung St. Johannes in Schweinspoint (Naturland) bezogen Markttage Mittwoch, Samstag Artikelaktionen je nach Saison Jungpflanzen
Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Der Antrag kann online oder bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:
Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliederstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis) Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sobald ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, ist das Schreiben zur Aufforderung zur Beantragung (z. B. vom Arbeitgeber, Schule, etc.) mitzubringen. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 Euro Online-Antrag Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Einfaches Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie auch zum Online-Antrag.) Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliederstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis) Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sobald ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, ist das Schreiben zur Aufforderung zur Beantragung (z. B. vom Arbeitgeber, Schule, etc.) mitzubringen. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 Euro Online-Antrag Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen: 1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen: Einfaches Führungszeugnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. Links Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie auch zum Online-Antrag.) Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.