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V1-02 "Herrenwörth-Süd"
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V1-02 "Herrenwörth Süd"
rechtsverbindlich seit 2011
rechtsverbindlich seit 2011
V5-01 "Westlich Kahlhofweg I (nördl.)"
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V5-01 "Westlich Kahlhofweg I (nördl.)"
rechtsverbindlich seit 21.12.1995
BP 9-07 "Zell Nord-Ost"
Die Außenbereichssatzung Nr. 9-07 "Zell Nord-Ost"
rechtsverbindlich seit 22.04.2015
BP 1-66 "Heckenweg"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-66 "Heckenweg" rechtsverbindlich seit 16.12.2020
BP 1-74 "Eybstrasse"
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 1-74 "Eybstraße"
rechtsverbindlich seit 24.11.2021
BP 1-53 "Geißgarten"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-53 "Geißgarten"
rechtsverbindlich seit 22.01.2014
1. Änderung rechtsverbindlich seit 27.01.2016
1. Änderung rechtsverbindlich seit 27.01.2016
BP 3-14 "Neubruchstraße"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 3-14 "Neubruchstraße"
rechtsverbindlich seit: 27.02.2013
BP 1-64 "Jahnstraße Süd"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-64 "Jahnstraße Süd"
rechtsverbindlich seit 26.06.2013
rechtsverbindlich seit 26.06.2013
V1-06 „Schleifmühlweg“
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V1-06 „Schleifmühlweg“
rechtsverbindlich seit 27.08.2014
rechtsverbindlich seit 27.08.2014
BP 6-01 "Bürgerschwaige"
Bebauungsplan Nr. 6-01 "Bürgerschwaige"
rechtsverbindlich seit 04.07.1984
1. Änderung rechtsverbindlich seit 20.12.2006
BP 4-08 "Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Ortsrand Bruck"
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4-08 "Ortsrand Bruck"
rechtsverbindlich seit 18.03.2009
BP 8-02 "Ried 1"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 8-02 "Ried 1"
rechtsverbindlich seit 09.08.1969
1. Änderung rechtsverbindlich seit 03.12.2003
1. Änderung rechtsverbindlich seit 03.12.2003
BP 7-05 „Joshofen-Nußschütt“
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 7-05 „Joshofen-Nußschütt“
rechtsverbindlich seit 03.04.2019
BP 8-11 "Roßstallstraße"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 8-11 "Roßstallstraße"
rechtsverbindlich seit 07.03.2007
BP 8-14 "Klarstellungssatzung"
Aufstellung der Klarstellungssatzung "8-14 Gietlhausen" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB:
• Ortsübliche Bekanntmachung
• lnkrafttreten
Hausnummern
Lange bevor es in Neuburg Hausnummern oder offizielle Straßennamen gab, war die Stadt in vier Stadtviertel eingeteilt (zum Beispiel bereits 1565 in der Neuburger Feuerordnung nachweisbar). Für jedes Viertel gab es einen Viertelmeister. Sollte ein Feuer ausbrechen, war der jeweilige Viertelmeister dafür verantwortlich, dass das Feuerlöschen reibungslos funktionierte. Diese Viertel wurden später mit den Buchstaben A bis D bezeichnet (A = Obere Stadt, B = Obere Vorstadt, C = Untere Vorstadt, D = Bebauung südlich der Heilig-Geist-Kirche). Diese historischen Viertel-Buchstaben werden in Neuburg heute noch in der Adresse geführt, spielen aber zum Beispiel im Einwohnermeldeamt (beim An- oder Abmelden eines Wohnsitzes) oder bei der Postverteilung keine Rolle mehr (die Briefe kommen auch ohne die Großbuchstaben an).
Im 18. und 19. Jahrhundert gab es vielerorts – so auch in Neuburg – teilweise noch keine Straßennamen. Einige Straßennamen wurden von der Bevölkerung bereits benutzt, galten jedoch nicht als offizielle Bezeichnung. Im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts bürgerten sich dann mehr und mehr Straßennamen ein und wurden dann auch offiziell vom Stadtrat je Straße festgelegt.
Um die Gebäude trotzdem besser unterscheiden zu können, wurden um 1808 Hausnummern (zunächst ohne offizielle Straßennamen) eingeführt. Man nummerierte Straßenzug für Straßenzug durch und begann damit in jedem Viertel aufs Neue. Im Laufe der Jahrzehnte wurden alte Häuser abgebrochen, neue Gebäude kamen hinzu, Grundstücke wurden geteilt. So musste die Nummerierung im Laufe der Jahre immer wieder überarbeitet werden. Die Nummerierung von 1910 findet sich heute noch in den existierenden Adressbezeichnungen. Als die offiziellen Straßenbezeichnungen dann nach und nach eingeführt wurden, nahm man keine neue Nummerierung in der Straße vor, sondern setzte den Straßennamen einfach vor die alte Hausnummer.
Somit gibt es in Neuburg die Besonderheit, dass die Häuser im historisch gewachsenen Bereich der Stadt noch in der Regel der Reihe nach durchnummeriert sind und ihre alten Stadtviertel-Buchstaben besitzen.
Quellen:
Stadtarchiv Neuburg: Akten vor 1945 lfd. Nr. 0866 (Volkszählungen in Neuburg); Depositum Historischer Verein Depot 217 (Feuerordnungen der Stadt Neuburg 1565 - 1608); Plansammlung P I/1948; Roland Thiele: Brandschutz und Feuerwehr in Neuburg a. d. Donau, in: Neuburger Kollektaneenblatt 142/1994, S. 165 - 171.
BP 2-02 "Am Kleinfeld"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 2-02 "Am Kleinfeld"
rechtsverbindlich seit 28.06.2006
BP 1-33 "St.-Andreas-Straße-West"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-33 "St.-Andreas-Straße-West"
rechtsverbindlich seit 17.11.2010
BP 1-48 "Alter Schlachthof"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-48 "Alter Schlachthof"
rechtsverbindlich seit 05.05.2004
BP 3-17 " Eulatal"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 3-17 "Eulatal"
1. Änderung rechtsverbindlich seit 24.07.2019