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V6-06 "Schulstraße Ost"
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V 6-06 "Schulstraße Ost"
rechtsverbindlich seit 19.03.1999
BP 8-12 "Eubelgasse Ried"
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Nr. 8-12 "Eubelgasse Ried"
rechtsverbindlich seit 09.07.2008
Fischmarkt
Das Fischergasslerfest kennt heutzutage so gut wie jeder in Neuburg. Doch wussten Sie, dass Neuburg auch einen Fischmarkt hatte? Er fand um 1855 immer freitags und an kirchlichen Fasttagen von 7 bis 9 Uhr vormittags zwischen Schlagbrückchen und Donaulände statt.
Verkauft wurden frische und geräucherte Fische, Krebse und Frösche. Heringe und Stockfische waren auf dem Fischmarkt nicht zu bekommen. Man wollte den Handelsleuten keine Konkurrenz machen, die in der Stadt ein Geschäft betrieben und solche Produkte dort verkauften.
Lebende Fische kamen auf dem Fischmarkt ungeprüft in den Verkauf. Tote Fische mussten erst eine Qualitätsprüfung durch einen Sachverständigen über sich ergehen lassen. Die Kundschaft durfte mit dem Fischhändler vereinbaren, dass die Fische nach Hause geliefert werden. Wenn der Fischhändler dann mit den Fischen zum Haus des Kunden unterwegs war, musste er schriftlich nachweisen können, dass er zu dieser Lieferung beauftragt worden war. Hintergrund: Das Hausieren mit Fischen war verboten.
In der Fischmarktordnung wurde genau geregelt, in welchen Monaten bestimmte Fischgattungen nicht in den Verkauf gegeben werden durften, da sie sich in der Laichzeit befanden. Die Vielfalt der erwähnten (und vermutlich in Neuburg auch angebotenen) Tiere war aus heutiger Sicht ein Paradies für Liebhaber des aquatischen Genusses:
Aal, Äsche, „Alent“, Barbe, Barsch, Brachse, Döbel, „Elrig“ und/oder „Elringe“, Flussneunauge („Flußbricke“), Forelle, Giebel, Gründling („Grundling“), Hecht, Huchen („Rotfisch“), Karausche, Karpfen, Kaulbarsch, Kaulquappe, Quappe („Aalraupe, Rutte“), Renke („Renge“), „Richling“, Rotauge („Plötze“), Rotfeder, „Schleiche“, Schmerle, Schneider, Wels („Wolle“) und Zander („Ainuel“, „Schill“).
Quellen:
Fischmarktordnung abgedruckt im Neuburger Wochenblatt vom 07.04.1855; Stadtarchiv Neuburg: Akten vor 1945 Nr. 2221 „Generalia Vieh-, Wochen-, Fisch- und Holzmärkte, Torfstechereien, Kaufpreise“ (1832 – 1876); Fotosammlung Sayle Nr. 27322 (Schlagbrückchen um 1900).
BP 1-49 "Goldix-Gelände"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-49 "Goldix-Gelände"
rechtsverbindlich seit 09.07.2008
BP 1-73 „Bahnhof West-Teil A“
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 1-73 „Bahnhof West-Teil A“
rechtsverbindlich seit 24.07.2019
rechtsverbindlich seit 24.07.2019
BP 5-05 "Kreut-Am Krametsberg"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan 5-05 "Kreut-Am Krametsberg"
rechtsverbindlich seit 08.06.2016
BP 4-10 "Industriegebiet Bruck"
Bebauungsplan und Grünordnungsplan Nr. 4-10 "Industriegebiet Bruck"
rechtsverbindlich seit 20.04.2011
V6-04 "Matthias Bauer-Straße"
Öffentlich-rechtlicher Vertrag V 6-04 "Matthias Bauer-Straße"
rechtsverbindlich seit 24.08.1995
Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl bzw. Bevölkerungsstatistik der Stadt Neuburg an der Donau.
Die Zahlen wurden durch das Einwohnermeldeamt ermittelt.
Die Zahlen wurden durch das Einwohnermeldeamt ermittelt.
Einwohnerakten
Die Stadtverwaltung Neuburg begann um 1905 damit, Einwohnerakten anzulegen. Darin finden sich die Lebensdaten der Einwohner, aber auch Daten zu den Eltern, den Kindern, der Wohnadresse, dem Beruf oder auch zum Arbeitgeber. In manchen Fällen ist mit angegeben, welche Personen zur Untermiete in der gleichen Wohnung lebten oder bei welchen Militäreinheiten ein Soldat Dienst tat. Gelegentlich finden sich Auszüge aus dem Strafregister oder Hinweise auf Krankenhausaufenthalte, Pflegekinder oder auch auf Verfolgung durch das NS-Regime.
Die Einwohnerakten der Buchstaben A bis F wurden beim Rathausbrand 1945 zerstört. Im Stadtarchiv einsehbar sind die Akten aller Nachnamen, die mit den Buchstaben G bis Z beginnen. Da die Akten teilweise noch bis etwa 1963 fortgeführt wurden, gelten in manchen Fällen noch Sperrfristen: Somit dürfen einige wenige Akten noch nicht eingesehen werden. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an uns. Dann sehen wir nach, ob sich auch zu Ihrer Familie ein Akt erhalten hat.
Ortsrecht
Das Neuburger Stadtrecht ist eine Sammlung der vom Stadtrat der Großen Kreisstadt erlassenen Verordnungen und Satzungen. Die ortsrechtlichen Vorschriften regeln das Zusammenleben und geben klare Hinweise zu Verhaltensregeln. Zusätzlich sind hier die Bebauungspläne für das gesamte Stadtgebiet einsehbar. Und schließlich wird auch noch der Flächennutzungsplan, als die Grundlage des städteplanerischen Handelns in Neuburg, zur Ansicht bereitgestellt.
Apotheken
Übersicht der Apotheken sowie der Apotheken-Notdienst im Neuburger Stadtgebiet.
Stadtrat Livestream
Livestream im externen Fenster öffnen
Bergen
umgangssprachlich: Baring – 8 km nördlich von Neuburg an der Donau
Der Ort geht zurück auf eine Klostergründung des 10. Jahrhundert. Das im 12. Jahrhundert abgebrannte und wieder errichtete Benediktinerinnenkloster wurde im 16. Jahrhundert aufgelöst, das zum Kloster gehörige Dorf Forst war bereits Mitte des 15. Jahrhundert abgegangen. Der spätere Forsthof befand sich im 19. Jahrhundert im Besitz einer Mennoniten-Familie und wurde 1969 nach langem Leerstand abgerissen.
Bis heute wird das Ortsbild von der ehemaligen Klosterkirche, einem ursprünglich dreischiffigen romanischen Säulenbau, Mitte des 18. Jahrhundert umgebaut, geprägt. Die Eingemeindung in die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erfolgte am 1. Januar 1976. Um den Ortskern sind mehrere Neubausiedlungen entstanden. Mit einem Festakt wurde die Wallfahrtskirche am 10. Oktober 2021 durch den Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zur Münsterkirche "Heilig Kreuz" erhoben.