Suche - Seite 3
Die Suche nach "förderung" lieferte 118 Treffer.
Mobile Bäume am Spitalplatz
Mehr Stadtgrün, Schatten und Aufenthaltsqualität
Ideen zur Dach- und Fassadenbegrünung
Wochenmarktaktion – Lokale Agenda 21 lädt ein
Deutsche Meisterschaft der Unfallrettung in Neuburg
Feuerwehr lädt zum Event-Wochenende und feiert Jubiläum
Die Feuerwehr Neuburg lädt zum großen Veranstaltungswochenende!
Liegebänke laden zum Ausruhen ein
Vier neue Bänke an zwei schönen Plätzen
Neue Kletterstruktur aufgestellt
Neuburger Spielplätze werden schrittweise erneuert
Freizeit- und Erholungsareal fertiggestellt
Die Hutzeldörre kann entdeckt werden
Öffentliche Hochbeete in der Altstadt
Urban Gardening als nachbarschaftliche Mitmachaktion
Buchstäblich begeistert
Neuburg-Schriftzug als neuer Foto-Hotspot
Parkscheinpflicht ab 15. Februar
Semmeltaste gilt jetzt für 45 Minuten
Umfangreiches städtisches Förderprogramm
Zwei kostenfreie Themenabende im Bücherturm
Förderprogramm bestens angenommen
Gelder für 2023 ausgeschöpft
98 neue Fahrradabstellplätze beim Bahnhof
Deutliche Verbesserung der Fahrradinfrastruktur
Bücherturm für fünf Wochen geschlossen
Umfassende Erneuerungsarbeiten
Bürgerhäuser
Klärwerk
Eine Voranmeldung ist unter Telefon 08431 6419811 notwendig. Störungsnummer Bei Störfällen außerhalb der Betriebszeiten bitte an die 0171 7639880 wenden
Kindergärten
Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke
Förderprogramme
Personalausweis
Gebühr (ab 24 Jahren): 37,00 Euro, 10 Jahre gültig vorläufiger Personalausweis Der vorläufige Personalausweis ist nur in Verbindung mit dem normalen Personalausweis zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis kann lediglich einmal ausgestellt werden.
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: alter Personalausweis 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich: Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate) Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein. Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) Kosten Gebühr: 10,00 €, 3 Monate gültig