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Sozialwohnungen
Ergänzend hierzu bilden die Ortsanwesenheitspunkte bei gleichem oder ähnlichem sozialen Gewicht ein ergänzendes Auswahlkriterium.
Diesem Benennungsverfahren unterliegen auch die Wohnungen der einkommensorientierten Förderung der Einkommensstufe I. Außerdem gelten für weitere geförderte Wohnungsbestände kürzere Belegungs- und Mietpreisbindungen und ein vereinfachtes Antragsverfahren. Hierzu zählen die den allgemeinen Belegungsrechten unterliegenden Wohnungen der einkommensorientierten Förderung der Stufen II und III und des Bayerischen Modernisierungsprogrammes. Der Eigentümer darf eine geförderte Wohnung nur demjenigen vermieten, der ihm einen gültigen Wohnberechtigungsschein für diese Förderungen übergibt. Mit diesem Schein erhält der Wohnungssuchende also keine Wohnung, sondern nur einen "Eignungsschein", mit dem er sich auf dem Markt der geförderten Wohnungen eine geeignete Wohnung suchen kann. Um die eigenständige Wohnungssuche zu vereinfachen, wird jedem Wohnberechtigungsschein eine Vermieterliste beigefügt. Für geförderte Wohnungen außerhalb von Neuburg können Sie einen allgemeinen bayerischen Wohnberechtigungsschein im Wohnungsamt beantragen und sich damit in der zukünftigen Wohnortgemeinde um Wohnraum bewerben. Eine persönliche Bewerbung bei den Vermietern von Sozialwohnungen empfehlen wir Ihnen aber zusätzlich. Benötigte Unterlagen zur Antragstellung Personalausweis oder Reisepass Mietvertrag Heiratsurkunde bei verheirateten Personen Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft Mutterpass bei Schwangeren Geburtsurkunden der Kinder Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtsvereinbarung wenn bei Geschiedenen bzw. getrennt Lebenden, minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind Verdienstbescheinigungen bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit für alle verdienenden Familienangehörigen (Formblatt) ggf. Arbeitslosengeld bzw. Hilfebescheide ggf. Sozialhilfe- oder Rentenbescheide bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden den Steuerbescheid des letzten Jahres oder eine Gewinn- und Verlustrechnung Wenn wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, erhalten Sie hierzu eine Nachricht. Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie sich bei den Vermietern in Bayern für eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben. Aufgrund der großen Nachfrage für eine Sozialwohnung, müssen Sie leider mit einer längeren Wartezeit rechnen. Wir empfehlen ihnen daher, Ihre Bemühungen auch zusätzlich auf dem freien Wohnungsmarkt fortzusetzen.
Buchstäblich begeistert
Neuburg-Schriftzug als neuer Foto-Hotspot
Parkscheinpflicht ab 15. Februar
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Gelder für 2023 ausgeschöpft
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Deutliche Verbesserung der Fahrradinfrastruktur
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Umfassende Erneuerungsarbeiten
Mobile Bäume am Spitalplatz
Mehr Stadtgrün, Schatten und Aufenthaltsqualität
Ideen zur Dach- und Fassadenbegrünung
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Deutsche Meisterschaft der Unfallrettung in Neuburg
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Liegebänke laden zum Ausruhen ein
Vier neue Bänke an zwei schönen Plätzen
Neue Kletterstruktur aufgestellt
Neuburger Spielplätze werden schrittweise erneuert
Freizeit- und Erholungsareal fertiggestellt
Die Hutzeldörre kann entdeckt werden
Öffentliche Hochbeete in der Altstadt
Urban Gardening als nachbarschaftliche Mitmachaktion
Bürgerhäuser
Kindergärten
Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke
Förderprogramme
Personalausweis
Gebühr (ab 24 Jahren): 37,00 Euro, 10 Jahre gültig vorläufiger Personalausweis Der vorläufige Personalausweis ist nur in Verbindung mit dem normalen Personalausweis zu beantragen.
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: alter Personalausweis 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate). Bitte beachten Sie, dass aktuell keine Passbilder in der Behörde angefertigt werden können. Die Lichtbilder sind von einem zertifizierten Fotodienstleister (Adressen zertifizierte Fotodienstleister) anzufertigen. Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich: Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate) Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein. Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) Dauer: wird sofort ausgestellt Kosten Gebühr: 10,00 €, 3 Monate gültig